Die Abfrage muss zwischen 2 und 50 Zeichen lang sein
Anzeige
Anzeige

Aktueller Prospekt Aida - Gültig von 01.03 bis 30.11 - Seitenzahl 145

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Prospekt Aida 01.03.2023 - 30.11.2023
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Produkte im Prospekt

Yu SICHERHEIT aida.de/urlaubskompass DER SCHÖNSTE URLAUB oder den entsprechenden Seiten des Auswärtigen Amtes (aus- waertiges-amt.de) bzw. des Bundesministeriums für Europa, In- tegration und Äußeres (bmeia.gv.at). Wir empfehlen zusätzlich unbedingt den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversiche- rung und das Beisichführen Ihres Impfpasses Gelbfieber /Tollwut In den AIDA Fahrtgebieten Afrika, Asien, Karibik, Mittelamerika und Orient ist in vielen Ländern nach Aufenthalt in einem Gelb- fieber-Gebiet bzw. bei der Einreise in ein Land mit Gelbfieber- Gebieten die Gelbfieber-Schutzimpfung empfohlen bzw. teil- weise vorgeschrieben (siehe dazu auch die Bestimmungen der jeweiligen Reiseziele). Bei fehlender Impfung können die Behör- den der jeweiligen Länder den Landgang verweigern. Ein gültiger Impfnachweis beginnt 10 Tage nach der Impfung und ist dann lebenslang gültig. Eine Erneuerung nach 10 Jahren ist empfohlen für Australien, Malaysia, Mauritius, die Seychellen und Thailand. Abgesehen von der Impfpflicht ist in Gelbfieber-Gebieten die Vorbeugung vor der Erkrankung durch den wirksamen Impf- schutz sinnvoll und grundsätzlich empfohlen. Für einen guten Mückenschutz sollte stets gesorgt werden. Darüber hinaus wird für die vorgenannten Fahrtgebiete eine Impfung gegen Tollwut empfohlen. Malaria/Chikungunya-/Denguefieber In den AIDA Fahrtgebieten Afrika, Asien, Indien, Karibik, Mittel- amerika sowie Südeuropa existiert ein Risiko, an Malaria, Chikun- gunya- oder - insbesondere für Kinder - Denguefieber zu er- kranken. Daher wird vor Abreise in diese Gebiete eine individuelle Beratung beim Arzt zur Prophylaxe gegen diese Krankheiten unbedingt empfohlen. Der wichtigste Schutz gegen Malaria, Chikungunya- und Denguefieber bleibt jedoch die Ex- positionsprophylaxe, d.h. der Schutz vor Mückenstichen: « Durch entsprechende Kleidung: helle, weite und Knöchel sowie Arme bedeckende Kleidungsstücke und Kopfbedeckung * Durch mückenabweisende Mittel, z.B. Moskitonetze, Anwen- dung von geeigneten Insektenschutzmitteln Bitte beachten Sie, dass auch Monate nach der Rückkehr aus einem Malaria-/Chikungunyafieber-/Denguefieber-Gebiet bei Fieber oder anderen unklaren Krankheitssymptomen unbedingt und unverzüglich ärztlicher Rat eingeholt werden muss. Zika-Virus In vielen Ländern, beispielsweise in La Reunion, Vanuatu, Viet- nam und Tonga, existiert aktuell eine Warnung vor dem Zika- Virus. Diese Warnung richtet sich insbesondere an Frauen, die schwanger sind, und Frauen, die beabsichtigen, schwanger zu werden, sowie ihre Partner. Um weitere Informationen über das Zika-Virus zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, Ihren Arzt zu kon- taktieren oder sich auf den Internetseiten des Auswärtigen ‚Amtes (auswaertiges-amt.de) bzw. des Bundesministeriums für Seite 13 von 14 Yıı DA europäische und internationale Angelegenheiten (bmeia.gv.at), der staatlichen Gesundheitsbehörden der CDC (Centers for Di- sease Control and Prevention, cdc.gov/zika) bzw. der panameri- kanischen Gesundheitsorganisation PAHO (Pan American Health Organization, paho.org) zu informieren. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen dem Stand von Sep- tember 2022 entsprechen und sich möglicherweise bis zum Be- ginn Ihrer Reise Änderungen ergeben haben könnten. Aktuelle Informationen über Gesundheitsbestimmungen halten wir für Sie auf unserer Internetseite aida.de bzw. aida-cruises.at bereit. Zusätzlich weisen wir in diesem Zusammenhang auf die Internet- seite des Centrums für Reisemedizin (crm.de bzw. reisemed.at) und die entsprechenden Seiten des Auswärtigen Amtes (auswa- ertiges-amt.de) bzw. des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (bmeia.gv.at) hin. ARZNEI- UND BETÄUBUNGSMITTEL Der Umgang mit Arznei- und Betäubungsmitteln unterliegt i.d.R. strengen Vorschriften oder ist zum Teil auch gänzlich untersagt. Unter Umständen ist bei der Mitnahme von Arznei- oder Betäu- bungsmitteln, auch für den eigenen Bedarf oder von lediglich geringen Mengen solcher Mittel, ein Nachweis über die konkre- ten Inhalts- bzw. Wirkstoffe erforderlich. Schriftliche Erklärungen des Hausarztes und eine Kopie des Rezeptes, die in manchen Fällen von einer Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden müssen, werden zudem von einigen Ländern gefordert. Sollten Sie auf Ihrer Reise Arznei- oder Betäubungsmittel mit sich führen wollen oder müssen, informieren Sie sich daher bitte rechtzeitig darüber, ob Sie diese Medikamente mitnehmen dürfen oder ob Einfuhrbeschränkungen bestehen und welche besonderen Vor- aussetzungen oder Dokumente für die Einfuhr der Medikamente in die verschiedenen Reiseländer ggf. zu beachten sind. In jedem Fall sollten Medikamente immer in der Originalverpackung mit- genommen werden. Informationen hierzu erhalten Sie bei den diplomatischen Vertretungen der jeweiligen Zielländer. LANDESWÄHRUNGEN Informationen zu den jeweiligen Währungen und tagesaktuellen Umrechnungskursen erhalten Sie bei Ihrer Bank. In vielen Län- dern der Zielgebiete Asien, Karibik und Mittelamerika können Sie auch in US-Dollar bezahlen. Wir empfehlen generell die Mitnah- me einer gängigen Kreditkarte. ZOLLBESTIMMUNGEN Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung, Schuhe, Schmuck, Fotoapparat, Vi- deokamera usw., können i.d.R. zollfrei mitgeführt werden. Die Mitnahme und Einfuhr von Waffen, Munition, Drogen, explosi- ven/feuergefährlichen Gegenständen, wie insbesondere auch Feuerwerkskörpern, sowie von jugendgefährdenden oder ver- fassungswidrigen Medien ist verboten. Darüber hinaus ist in vie-

Aktuelle Prospekte und Angebote

Anzeige
Yu SICHERHEIT aida.de/urlaubskompass DER SCHÖNSTE URLAUB oder den entsprechenden Seiten des Auswärtigen Amtes (aus- waertiges-amt.de) bzw. des Bundesministeriums für Europa, In- tegration und Äußeres (bmeia.gv.at). Wir empfehlen zusätzlich unbedingt den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversiche- rung und das Beisichführen Ihres Impfpasses Gelbfieber /Tollwut In den AIDA Fahrtgebieten Afrika, Asien, Karibik, Mittelamerika und Orient ist in vielen Ländern nach Aufenthalt in einem Gelb- fieber-Gebiet bzw. bei der Einreise in ein Land mit Gelbfieber- Gebieten die Gelbfieber-Schutzimpfung empfohlen bzw. teil- weise vorgeschrieben (siehe dazu auch die Bestimmungen der jeweiligen Reiseziele). Bei fehlender Impfung können die Behör- den der jeweiligen Länder den Landgang verweigern. Ein gültiger Impfnachweis beginnt 10 Tage nach der Impfung und ist dann lebenslang gültig. Eine Erneuerung nach 10 Jahren ist empfohlen für Australien, Malaysia, Mauritius, die Seychellen und Thailand. Abgesehen von der Impfpflicht ist in Gelbfieber-Gebieten die Vorbeugung vor der Erkrankung durch den wirksamen Impf- schutz sinnvoll und grundsätzlich empfohlen. Für einen guten Mückenschutz sollte stets gesorgt werden. Darüber hinaus wird für die vorgenannten Fahrtgebiete eine Impfung gegen Tollwut empfohlen. Malaria/Chikungunya-/Denguefieber In den AIDA Fahrtgebieten Afrika, Asien, Indien, Karibik, Mittel- amerika sowie Südeuropa existiert ein Risiko, an Malaria, Chikun- gunya- oder - insbesondere für Kinder - Denguefieber zu er- kranken. Daher wird vor Abreise in diese Gebiete eine individuelle Beratung beim Arzt zur Prophylaxe gegen diese Krankheiten unbedingt empfohlen. Der wichtigste Schutz gegen Malaria, Chikungunya- und Denguefieber bleibt jedoch die Ex- positionsprophylaxe, d.h. der Schutz vor Mückenstichen: « Durch entsprechende Kleidung: helle, weite und Knöchel sowie Arme bedeckende Kleidungsstücke und Kopfbedeckung * Durch mückenabweisende Mittel, z.B. Moskitonetze, Anwen- dung von geeigneten Insektenschutzmitteln Bitte beachten Sie, dass auch Monate nach der Rückkehr aus einem Malaria-/Chikungunyafieber-/Denguefieber-Gebiet bei Fieber oder anderen unklaren Krankheitssymptomen unbedingt und unverzüglich ärztlicher Rat eingeholt werden muss. Zika-Virus In vielen Ländern, beispielsweise in La Reunion, Vanuatu, Viet- nam und Tonga, existiert aktuell eine Warnung vor dem Zika- Virus. Diese Warnung richtet sich insbesondere an Frauen, die schwanger sind, und Frauen, die beabsichtigen, schwanger zu werden, sowie ihre Partner. Um weitere Informationen über das Zika-Virus zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, Ihren Arzt zu kon- taktieren oder sich auf den Internetseiten des Auswärtigen ‚Amtes (auswaertiges-amt.de) bzw. des Bundesministeriums für Seite 13 von 14 Yıı DA europäische und internationale Angelegenheiten (bmeia.gv.at), der staatlichen Gesundheitsbehörden der CDC (Centers for Di- sease Control and Prevention, cdc.gov/zika) bzw. der panameri- kanischen Gesundheitsorganisation PAHO (Pan American Health Organization, paho.org) zu informieren. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen dem Stand von Sep- tember 2022 entsprechen und sich möglicherweise bis zum Be- ginn Ihrer Reise Änderungen ergeben haben könnten. Aktuelle Informationen über Gesundheitsbestimmungen halten wir für Sie auf unserer Internetseite aida.de bzw. aida-cruises.at bereit. Zusätzlich weisen wir in diesem Zusammenhang auf die Internet- seite des Centrums für Reisemedizin (crm.de bzw. reisemed.at) und die entsprechenden Seiten des Auswärtigen Amtes (auswa- ertiges-amt.de) bzw. des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (bmeia.gv.at) hin. ARZNEI- UND BETÄUBUNGSMITTEL Der Umgang mit Arznei- und Betäubungsmitteln unterliegt i.d.R. strengen Vorschriften oder ist zum Teil auch gänzlich untersagt. Unter Umständen ist bei der Mitnahme von Arznei- oder Betäu- bungsmitteln, auch für den eigenen Bedarf oder von lediglich geringen Mengen solcher Mittel, ein Nachweis über die konkre- ten Inhalts- bzw. Wirkstoffe erforderlich. Schriftliche Erklärungen des Hausarztes und eine Kopie des Rezeptes, die in manchen Fällen von einer Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden müssen, werden zudem von einigen Ländern gefordert. Sollten Sie auf Ihrer Reise Arznei- oder Betäubungsmittel mit sich führen wollen oder müssen, informieren Sie sich daher bitte rechtzeitig darüber, ob Sie diese Medikamente mitnehmen dürfen oder ob Einfuhrbeschränkungen bestehen und welche besonderen Vor- aussetzungen oder Dokumente für die Einfuhr der Medikamente in die verschiedenen Reiseländer ggf. zu beachten sind. In jedem Fall sollten Medikamente immer in der Originalverpackung mit- genommen werden. Informationen hierzu erhalten Sie bei den diplomatischen Vertretungen der jeweiligen Zielländer. LANDESWÄHRUNGEN Informationen zu den jeweiligen Währungen und tagesaktuellen Umrechnungskursen erhalten Sie bei Ihrer Bank. In vielen Län- dern der Zielgebiete Asien, Karibik und Mittelamerika können Sie auch in US-Dollar bezahlen. Wir empfehlen generell die Mitnah- me einer gängigen Kreditkarte. ZOLLBESTIMMUNGEN Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung, Schuhe, Schmuck, Fotoapparat, Vi- deokamera usw., können i.d.R. zollfrei mitgeführt werden. Die Mitnahme und Einfuhr von Waffen, Munition, Drogen, explosi- ven/feuergefährlichen Gegenständen, wie insbesondere auch Feuerwerkskörpern, sowie von jugendgefährdenden oder ver- fassungswidrigen Medien ist verboten. Darüber hinaus ist in vie-
Anzeige
Anzeige

Wenn Sie auf dieser Website weitersurfen, akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies.

Name Details