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Aktueller Prospekt Aida - Gültig von 01.10 bis 30.04 - Seitenzahl 118

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Prospekt Aida 01.10.2023 - 30.04.2024
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Produkte im Prospekt

Stand: 19.04.2022 | Version 27 auf unserer Internetseite www.aida.de bzw. www.aida-cruises.at bereit. Zusätzlich weisen wir in diesem Zusammenhang auf die Internetseite des Centrums für Reisemedizin (www.crm.de bzw. www.reisemed.at) und die entsprechenden Seiten des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) bzw. des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (www.bmeia.gv.at) hin. ARZNEI- UND BETÄUBUNGSMITTEL Der Umgang mit Arznei- und Betäubungsmitteln unterliegt i. d. R. strengen Vorschriften oder ist zum Teil auch gänzlich untersagt. Unter ­Umständen ist bei der Mitnahme von Arznei- oder Betäubungsmitteln, auch für den eigenen Bedarf oder von lediglich geringen Mengen ­solcher Mittel, ein Nachweis über die konkreten Inhalts- bzw. Wirk­stoffe erforderlich. Schriftliche Erklärungen des Hausarztes und eine Kopie des Rezeptes, die in manchen Fällen von einer Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden müssen, werden zudem von einigen Ländern gefordert. Sollten Sie auf Ihrer Reise Arznei- oder Betäubungsmittel mit sich führen wollen oder müssen, informieren Sie sich daher bitte rechtzeitig darüber, ob Sie diese Medikamente mitnehmen dürfen oder ob Einfuhrbeschränkungen bestehen und welche besonderen Voraussetzungen oder Dokumente für die Einfuhr der Medikamente in die verschiedenen Reiseländer ggf. zu beachten sind. In jedem Fall sollten Medikamente immer in der Originalverpackung mitgenommen werden. Informationen hierzu erhalten Sie bei den diplomatischen Vertretungen der jeweiligen Zielländer. LANDESWÄHRUNGEN Informationen zu den jeweiligen Währungen und tagesaktuellen Umrechnungskursen erhalten Sie bei Ihrer Bank. In vielen Ländern der Zielgebiete Asien, Karibik und Mittelamerika können Sie auch in US-­Dollar bezahlen. Wir empfehlen generell die Mitnahme einer gängigen Kreditkarte. ZOLLBESTIMMUNGEN Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden ­bestimmt sind, wie Kleidung, Schuhe, Schmuck, Fotoapparat, Videokamera usw., können i. d. R. zollfrei mitgeführt werden. Die Mitnahme und Einfuhr von Waffen, Munition, Drogen, explosiven / feuergefährlichen Gegenständen, wie insbesondere auch Feuerwerkskörpern, sowie von jugendgefähr­denden oder verfassungswidrigen Medien ist verboten. Darüber hinaus ist in vielen Ländern die Einfuhr von frischen Nahrungsmitteln (z. B. Obst, Gemüse, Fleisch und Wurst) verboten. Bitte beachten Sie, dass es strengstens untersagt ist, Produkte einzuführen, die aus geschützten Tier- und Pflanzenarten hergestellt sind. In vielen Reiseländern werden geschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Produkte zum Kauf angeboten. Vorsicht ist zudem beim ­Sammeln am Strand geboten: Bedrohte Arten könnten darunter sein. Teilweise sind auch Antiquitäten bzw. Kulturgüter von einem Ein- oder Ausfuhrverbot betroffen. Bitte tragen Sie nicht zum illegalen, schädlichen Handel bei und informieren Sie sich rechtzeitig. Bei Seite 14 von 15 einem Verstoß gegen entsprechende Zoll- bzw. Ein- / Ausfuhrbestimmungen drohen schwere Sanktionen wie Zollbeschlagnahmung, polizeiliche Anzeige oder hohe Geldstrafen. Achtung: Papiere von Straßenhändlern sind ungültig. Der Kauf von gefälschten Markenartikeln wie Uhren, Computern, Software, Kleidung usw. sowie deren Einfuhr nach Deutschland bzw. Österreich sind aus urheberrechtlichen Gründen verboten. Wir möchten darauf hinweisen, dass jeder Gast selbst für die Einhaltung der jeweils gültigen Devisen-, Zoll- bzw. Ein- / Ausfuhrbestimmungen verantwortlich ist. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig über die für Sie zutreffenden Devisen-, Zollbzw. Ein- / Ausfuhrbestimmungen. Informationen hierzu finden deutsche Staatsangehörige auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) und der deutschen Zollbehörden (www.zoll.de), österreichische Staatsangehörige auf der Internetseite des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (www.bmeia.gv.at) sowie der österreichischen Zollbehörden (www.bmf.gv.at/zoll/zollauskuenftezollstellen/zollauskuenfte.html). Bitte beachten Sie, dass über die hier aufgezeigten Zollvor­ schriften hinaus weitere Zollvorgaben zu berücksichtigen sein können. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig vor Reise­beginn über mögliche Ergänzungen oder tagesaktuelle Veränderungen. ­Deutsche Staatsangehörige finden Informationen hierzu z. B. auf www.auswaertiges-amt.de oder www.zoll.de, österreichische Staatsange­hörige z. B. auf www.bmeia.gv.at FÜR DIE EINREISE NACH DEUTSCHLAND UND ÖSTERREICH GELTEN FOLGENDE BESONDERHEITEN: Einreise aus Nicht-EU-Staaten für deutsche und österreichische Staatsangehörige Reisende, die mindestens 17 Jahre alt sind, dürfen für den eigenen Ge- oder Verbrauch 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak, 1 l Spirituosen (mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-% oder unvergällten Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt ab 80 Vol.-%) oder 2 l Alkohol mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Vol.-%, 4 l nicht schäumende Weine und 16 l Bier sowie Arzneimittel, die dem persönlichen Bedarf entsprechen, zollfrei mitführen. Bei anderen Waren (z. B. Kleidung) gilt i. d. R. eine Zollfreigrenze von insgesamt bis zu 430 Euro (Stand: November 2019). Weitere Informationen erhalten deutsche Staatsangehörige auf www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/ Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/rueckkehr-aus-einemnicht-eu-staat_node.html und österreichische Staatsangehörige auf www.bmf.gv.at/zoll/reise/einreise-aus-nicht-eu/freigrenze.html

Aktuelle Prospekte und Angebote

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Stand: 19.04.2022 | Version 27 auf unserer Internetseite www.aida.de bzw. www.aida-cruises.at bereit. Zusätzlich weisen wir in diesem Zusammenhang auf die Internetseite des Centrums für Reisemedizin (www.crm.de bzw. www.reisemed.at) und die entsprechenden Seiten des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) bzw. des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (www.bmeia.gv.at) hin. ARZNEI- UND BETÄUBUNGSMITTEL Der Umgang mit Arznei- und Betäubungsmitteln unterliegt i. d. R. strengen Vorschriften oder ist zum Teil auch gänzlich untersagt. Unter ­Umständen ist bei der Mitnahme von Arznei- oder Betäubungsmitteln, auch für den eigenen Bedarf oder von lediglich geringen Mengen ­solcher Mittel, ein Nachweis über die konkreten Inhalts- bzw. Wirk­stoffe erforderlich. Schriftliche Erklärungen des Hausarztes und eine Kopie des Rezeptes, die in manchen Fällen von einer Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden müssen, werden zudem von einigen Ländern gefordert. Sollten Sie auf Ihrer Reise Arznei- oder Betäubungsmittel mit sich führen wollen oder müssen, informieren Sie sich daher bitte rechtzeitig darüber, ob Sie diese Medikamente mitnehmen dürfen oder ob Einfuhrbeschränkungen bestehen und welche besonderen Voraussetzungen oder Dokumente für die Einfuhr der Medikamente in die verschiedenen Reiseländer ggf. zu beachten sind. In jedem Fall sollten Medikamente immer in der Originalverpackung mitgenommen werden. Informationen hierzu erhalten Sie bei den diplomatischen Vertretungen der jeweiligen Zielländer. LANDESWÄHRUNGEN Informationen zu den jeweiligen Währungen und tagesaktuellen Umrechnungskursen erhalten Sie bei Ihrer Bank. In vielen Ländern der Zielgebiete Asien, Karibik und Mittelamerika können Sie auch in US-­Dollar bezahlen. Wir empfehlen generell die Mitnahme einer gängigen Kreditkarte. ZOLLBESTIMMUNGEN Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden ­bestimmt sind, wie Kleidung, Schuhe, Schmuck, Fotoapparat, Videokamera usw., können i. d. R. zollfrei mitgeführt werden. Die Mitnahme und Einfuhr von Waffen, Munition, Drogen, explosiven / feuergefährlichen Gegenständen, wie insbesondere auch Feuerwerkskörpern, sowie von jugendgefähr­denden oder verfassungswidrigen Medien ist verboten. Darüber hinaus ist in vielen Ländern die Einfuhr von frischen Nahrungsmitteln (z. B. Obst, Gemüse, Fleisch und Wurst) verboten. Bitte beachten Sie, dass es strengstens untersagt ist, Produkte einzuführen, die aus geschützten Tier- und Pflanzenarten hergestellt sind. In vielen Reiseländern werden geschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Produkte zum Kauf angeboten. Vorsicht ist zudem beim ­Sammeln am Strand geboten: Bedrohte Arten könnten darunter sein. Teilweise sind auch Antiquitäten bzw. Kulturgüter von einem Ein- oder Ausfuhrverbot betroffen. Bitte tragen Sie nicht zum illegalen, schädlichen Handel bei und informieren Sie sich rechtzeitig. Bei Seite 14 von 15 einem Verstoß gegen entsprechende Zoll- bzw. Ein- / Ausfuhrbestimmungen drohen schwere Sanktionen wie Zollbeschlagnahmung, polizeiliche Anzeige oder hohe Geldstrafen. Achtung: Papiere von Straßenhändlern sind ungültig. Der Kauf von gefälschten Markenartikeln wie Uhren, Computern, Software, Kleidung usw. sowie deren Einfuhr nach Deutschland bzw. Österreich sind aus urheberrechtlichen Gründen verboten. Wir möchten darauf hinweisen, dass jeder Gast selbst für die Einhaltung der jeweils gültigen Devisen-, Zoll- bzw. Ein- / Ausfuhrbestimmungen verantwortlich ist. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig über die für Sie zutreffenden Devisen-, Zollbzw. Ein- / Ausfuhrbestimmungen. Informationen hierzu finden deutsche Staatsangehörige auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) und der deutschen Zollbehörden (www.zoll.de), österreichische Staatsangehörige auf der Internetseite des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (www.bmeia.gv.at) sowie der österreichischen Zollbehörden (www.bmf.gv.at/zoll/zollauskuenftezollstellen/zollauskuenfte.html). Bitte beachten Sie, dass über die hier aufgezeigten Zollvor­ schriften hinaus weitere Zollvorgaben zu berücksichtigen sein können. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig vor Reise­beginn über mögliche Ergänzungen oder tagesaktuelle Veränderungen. ­Deutsche Staatsangehörige finden Informationen hierzu z. B. auf www.auswaertiges-amt.de oder www.zoll.de, österreichische Staatsange­hörige z. B. auf www.bmeia.gv.at FÜR DIE EINREISE NACH DEUTSCHLAND UND ÖSTERREICH GELTEN FOLGENDE BESONDERHEITEN: Einreise aus Nicht-EU-Staaten für deutsche und österreichische Staatsangehörige Reisende, die mindestens 17 Jahre alt sind, dürfen für den eigenen Ge- oder Verbrauch 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak, 1 l Spirituosen (mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-% oder unvergällten Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt ab 80 Vol.-%) oder 2 l Alkohol mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Vol.-%, 4 l nicht schäumende Weine und 16 l Bier sowie Arzneimittel, die dem persönlichen Bedarf entsprechen, zollfrei mitführen. Bei anderen Waren (z. B. Kleidung) gilt i. d. R. eine Zollfreigrenze von insgesamt bis zu 430 Euro (Stand: November 2019). Weitere Informationen erhalten deutsche Staatsangehörige auf www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/ Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/rueckkehr-aus-einemnicht-eu-staat_node.html und österreichische Staatsangehörige auf www.bmf.gv.at/zoll/reise/einreise-aus-nicht-eu/freigrenze.html
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