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Yu SICHERHEIT aida.de/urlaubskompass DER SCHÖNSTE URLAUB Bonaire Für die Insel Bonaire als karibischer Teil des Königreichs Nieder- lande gelten nicht die gleichen Einreisebestimmungen wie für die Niederlande. Sie gehört weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Einreisen sind unter Einhaltung der gel- tenden COVID-Bestimmungen generell möglich. Deutsche und österreichische Staatsangehörige können mit ihrem für die Dauer des Aufenthalts gültigen Reisepass bis zu 90 Tage visum- frei einreisen. Der Personalausweis ist für die Einreise nicht aus- reichend. Der cremefarbige Notpass wird nicht akzeptiert. Eine Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet zwingend vorausgesetzt. Erfolgt die An- bzw. Abreise über die USA, beachten Sie bitte zusätzlich die Einreisebestimmungen für die USA, die Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes bzw. des BMEIA finden, Brasilien Einreisen auf dem Luftweg sowie über den Landweg sind unter Einhaltung der geltenden COVID-Bestimmungen generell mög- lich. Die Seegrenzen sind geschlossen. Anläufe durch Kreuz- fahrtschiffe sind jedoch momentan aufgrund besonderer Ge- sundheitsprotokolle möglich. Deutsche und österreichische Staatsangehörige können mit ihrem noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass bis zu 90 Tage visumfrei einreisen. Der cremefarbige Notpass wird akzeptiert. Britische Jungferninseln Einreisen sind unter Einhaltung der geltenden COVID- Bestimmungen generell möglich. Deutsche und österreichische Staatsangehörige können mit ihrem mindestens 6 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültigen Reisepass für bis zu 90 Tage visumfrei einreisen. Zum österreichischen, creme- farbigen Notpass liegen keine Angaben vor. Das Mitführen eines Reisepasses wird daher ausdrücklich empfohlen. Die Absicht zur Rückreise sollte nachgewiesen werden können. Erfolgt die An- bzw. Abreise über die USA, beachten Sie bitte zusätzlich die Ein- reisebestimmungen für die USA, die Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes bzw. des BMEIA finden, Cayman Islands Einreisen sind unter Einhaltung der geltenden COVID-Bestim- mungen generell möglich. Deutsche und österreichische Staats- angehörige können mit ihrem mindestens 6 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültigen Reisepass bis zu 30 Tage visumfrei einreisen. Der österreichische, cremefarbige Not- pass wird akzeptiert. Seit dem 16.03.2020 dürfen Kreuzfahrtschif- fe bis auf Weiteres nicht mehr auf den Cayman Islands andocken. Chile Die grundsätzliche Einreisesperre für alle nicht in Chile wohnhaf- ten Ausländer wurde inzwischen teilweise aufgehoben. Dies gilt für diejenigen Personen, die vor Einreise einen „Pase de Movilidad” Seite 5von 15 Yıı DA (Mobilitätspass, der den Impfstatus bescheinigt) besitzen. Für diese Gruppe gilt eine kurze Quarantäne bis zur Auswertung des PCR-Tests. Im Ausland erhaltene COVID-19-Impfungen können durch das chilenische Gesundheitsministerium anerkannt werden. Über die entsprechenden Einzelheiten informiert das chilenische Gesundheitsministerium auf der Website https://mevacuno.gob.cl. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Reisebeginn auf dieser Web- site und bei den chilenischen Auslandsvertretungen über die gel- tenden Bestimmungen zu informieren. Diese werden regelmäßig geändert. Darüber hinaus gilt: Für einen kurzfristigen Aufenthalt zu touristischen oder Besuchszwecken ist für deutsche und öster- reichische Staatsbürger kein Visum erforderlich. Der cremefarbi- ge Notpass wird akzeptiert. Bei der Einreise wird an der Grenze kostenlos eine „Tarjeta Ünica Migratoria" ausgestellt, die zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen berechtigt. Die „Tarjeta Unica Migratoria” muss beim Verlassen des Landes zurückgegeben wer- den. Für Reisen mit minderjährigen Kindern gelten in Chile be- sonders strikte Vorschriften, die das Departamento de Extranjeria y Migraciön in englischer Sprache erläutert. Auch wenn diese grundsätzlich nur für in Chile lebende Kinder gelten, kommt es des Öfteren zu erheblichen Problemen für Touristen. Die chileni- schen Vorschriften besagen, dass bei Ein- / Ausreise nach /aus Chile für nur mit einem Elternteil reisende minderjährige Kinder eine von einem deutschen oder chilenischen Notar oder einer chilenischen Auslandsvertretung beglaubigte Reisegenehmigung mitgeführt werden muss, die von dem / den nicht mitreisenden Elternteilfen) erteilt wird. Zur Erteilung der Reisegenehmigung muss neben den gültigen Ausweisdokumenten von Eltern und Kind auch die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Die Beglaubi- gung durch einen deutschen Notar muss zusätzlich mit der Apos- tille versehen werden. Weitere Hinweise zur Apostille sind auf der Internetseite der deutschen Botschaft in Santiago zu finden Österreichische Minderjährige, die mit nur einem Elternteil rei- sen, benötigen eine schriftliche Zustimmungserklärung des nicht mitreisenden erziehungsberechtigten Elternteils in Form einer notariellen oder beglaubigten Urkunde, überbeglaubigt durch ein chilenisches Konsulat und das chilenische Außenministerium. Kinder von Alleinerziehenden müssen Scheidungsurteil oder Ster- beurkunde des verstorbenen Elternteils mit je drei Kopien oder den Gerichtsbeschluss über die Fürsorge mitführen. Alle Doku- mente müssen im Original und in spanischer Sprache oder in beglaubigter Übersetzung vorliegen. Bestimmungen für Gäste von Kreuzfahrtschiffen können abweichen. China Für deutsche und österreichische Staatsbürger, die zu touristi- schen Zwecken nach China einreisen möchten, gilt weiterhin eine Einreisesperre. Cookinseln Die Einreise auf die Cookinseln ist unter Einhaltung der gelten- den COVID-Bestimmungen generell wieder möglich. Deutsche
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