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TOP-THEMA DIE KRAFT DER SONNE DIE ZUKUNFT IST KLAR: KEIN DACH OHNE PHOTOVOLTAIK DIE KRAFT DER SONNE ie aktuellen Entscheidungen der Politik verdeutlichen, wo der DW hinführt. Auch wenn gerade „nur“ ein Referentenentwurf des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz diskutiert wird, so lässt sich erkennen, dass ohne Photovoltaik in Zukunft nicht mehr gebaut wird. Eine klare Linie entsteht - genauso für Immobilien- besitzer wie auch für die Bauwirtschaft, die diese wird umsetzen müs- sen. Und tatsächlich sollen vor allem Hürden beseitigt werden, die bisher einen intensiveren Ausbau behindert haben. Entbürokratisie- rung und Verfahrensvereinfachung sind klar erkennbar die Details des Gesetzentwurfs - zum Beispiel auch für mittelgroße Dachanlagen, für Gartenphotovoltaik und Freiflächenanlagen. Und auch dies dürfte vor allem fürs Bauhandwerk eine sichere Ent- wicklung bedeuten: Als Alternative zum bisherigen Mieterstrommodell soll es in vielen Fällen eine weniger bürokratische Option für Mehr- familienhäuser, aber auch für Nichtwohngebäude geben. Das Minis- terium will damit auch ein seit Jahren durch EU-Recht vorgegebenes, aber in Deutschland noch nicht eingeführtes Modell des „Energy Sharings” ermöglichen. Ziel des neuen Modells ist es, „dass Strom aus solarer Strahlungsenergie ohne großen Bürokratieaufwand von Vermieterinnen und Vermietern oder einem Dritten für die Mietpar- teien innerhalb eines Gebäudes bereitgestellt werden kann". Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung soll dabei gleichzeitig Woh- nungseigentümergemeinschaften, gemeinschaftlichen Eigentümern und Eigentümerinnen wie auch in gewerblich genutzten Gebäuden zur Verfügung stehen. WARUM SOLARDÄCHER GERADE SO WICHTIG WERDEN Die einfachste Antwort auf die Eingangsfrage ist auch die entschie- denste Antwort, wenn die Frage nach der Wichtigkeit des Baus von Dach-Photovoltaik aber auch allen anderen Formen der Solarenergie gestellt wird. In vielen Ländern gibt es Anreize für den Bau energie- effizienter Wohnungen und Gebäude. Diese Programme können dazu beitragen, die Kosten für den Bau neuer Gebäude zu senken und gleichzeitig die Energieeffizienz und die Nachhaltigkeit des Gebäude- bestands zu erhöhen. In Deutschland und vielen anderen Ländern sind etliche staatliche Förderprogramme verfügbar, die die Umstellung auf erneuerbare Energien weiter unterstützen. Immobilienbesitzer können von Steuer- gutschriften und Abzügen profitieren, die dazu beitragen, die Kosten für Energieeffizienz-Upgrades zu senken. Diese Verbesserungen kön- nen im Übrigen neben der Photovoltaik eine Vielzahl von anderen 6 BAUFACH 4/2023 Maßnahmen umfassen, etwa die Installation von Wärmepumpen, Wärmepumpen-Wassererhitzern, Isolierungen, Türen und Fenstern sowie die Modernisierung von elektrischen Schalttafeln. Im Gegen- satz zu fossilen Brennstoffen, bei denen die Wirtschaftlichkeit häufig durch die Größe der individuellen Generatoren und Anlagen bestimmt wird, sind die Kosten für Solarenergie hauptsächlich durch die Pro- duktionskapazitäten von Solarmodulen bestimmt. Dies führt letztlich zu anderen Skaleneffekten, die dazu beitragen, dass Photovoltaik eine erkennbar kostengünstige Energiequelle ist. Die durchschnitt- lichen Kosten für die Erzeugung einer Megawattstunde Strom aus Solarenergie liegen deutlich unter denen für die Erzeugung der gleichen Menge Strom aus Erdgas oder Kohle. BESCHLEUNIGUNGSFAKTOREN FÜR EINEN SCHNELLEN UMSTIEG Mit der geplanten Vergütungsform „unentgeltliche Abnahme”, die das Wirtschaftsministerium mit dem Solarausbau-Gesetz einführen will, bezweckt das Ministerium aber mehr als nur eine Verfahrens- vereinfachung für Balkonsolaranlagen. Denn die haben durch eine sehr beschränkte Leistung lediglich einen beschränkten Einfluss auf die beschriebene Entwicklung. Das neue Prinzip der unentgeltlichen ‚Abnahme hilft auch Anlagenbetreibern, die wegen Kumulations- verboten in anderen Förderprogrammen, zum Beispiel der „Bundes- förderung effiziente Gebäude“ (BEG) keine EEG (Erneuerbare Ener- gien Gesetz)-Vergütung in Anspruch nehmen dürfen. Die unent- geltliche Abnahme sorgt dafür, dass diese Strommengen dem System zur Verfügung stehen, indem sie den EEG-Bilanzkreisen der Netzbe- treiber zugeordnet werden, ohne Kosten oder unzulässige zusätzliche Beihilfen für die Anlagenbetreiber zu begründen. Eine weitere Gesetzeslücke soll das Solarausbau-Gesetz schließen, indem es eine Kommunalbeteiligung künftig auch für einen erwei- terten Kreis von Photovoltaik-Anlagen außerhalb von Gebäuden ‚ermöglicht. Bisher galt die Option zur Zahlung von 0,2 ct pro erzeu- gter Kilowattstunde ausdrücklich nur für „Freiflächenanlagen". Bald soll sich die Regelung für alle „Solaranlagen des ersten Segments” nutzen lassen, wodurch insbesondere auch Anlagen auf baulichen Anlagen wie Dämmen, Deponien oder Parkplätzen eingeschlossen sind. Beachtenswert ist auch eine neue Regelung zum „Repowering" für Dachanlagen. Unter Photovoltaik-Repowering versteht man die Option, die Photovoltaikanlage zu modernisieren. Dabei handelt es sich meist um einen leistungsbedingten Austausch beispielsweise
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