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Aktueller Prospekt Aida - Gültig von 01.10 bis 30.04 - Seitenzahl 129

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Prospekt Aida 01.10.2022 - 30.04.2023
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Produkte im Prospekt

NIug SICHERHEIT aida.de/urlaubskompass DER SCHÖNSTE URLAUB auf unserer Internetseite aida.de bzw. aida-cruises.at bereit. Zu- sätzlich weisen wir in diesem Zusammenhang auf die Internet- seite des Centrums für Reisemedizin (crm.de bzw. reisemed.at) und die entsprechenden Seiten des Auswärtigen Amtes (aus- waertiges-amt.de) bzw. des Bundesministeriums für europäi- sche und internationale Angelegenheiten (bmeia.gv.at) hin. ARZNEI- UND BETÄUBUNGSMITTEL Der Umgang mit Arznei- und Betäubungsmitteln unterliegt i.d.R. strengen Vorschriften oder ist zum Teil auch gänzlich untersagt. Unter Umständen ist bei der Mitnahme von Arznei- oder Betäu- bungsmitteln, auch für den eigenen Bedarf oder von lediglich ‚geringen Mengen solcher Mittel, ein Nachweis über die konkre- ten Inhalts- bzw. Wirkstoffe erforderlich. Schriftliche Erklärungen des Hausarztes und eine Kopie des Rezeptes, die in manchen Fällen von einer Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden müssen, werden zudem von einigen Ländern gefordert. Sollten Sie auf Ihrer Reise Arznei- oder Betäubungsmittel mit sich führen wollen oder müssen, informieren Sie sich daher bitte rechtzeitig darüber, ob Sie diese Medikamente mitnehmen dürfen oder ob Einfuhrbeschränkungen bestehen und welche besonderen Vor- aussetzungen oder Dokumente für die Einfuhr der Medikamente in die verschiedenen Reiseländer ggf. zu beachten sind. In jedem Fall sollten Medikamente immer in der Originalverpackung mit- genommen werden. Informationen hierzu erhalten Sie bei den diplomatischen Vertretungen der jeweiligen Zielländer. LANDESWÄHRUNGEN Informationen zu den jeweiligen Währungen und tagesaktuellen Umrechnungskursen erhalten Sie bei Ihrer Bank. In vielen Län- dern der Zielgebiete Asien, Karibik und Mittelamerika können Sie auch in US-Dollar bezahlen. Wir empfehlen generell die Mitnah- me einer gängigen Kreditkarte. ZOLLBESTIMMUNGEN Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung, Schuhe, Schmuck, Fotoapparat, Videokamera usw., können i. d. R. zollfrei mitgeführt werden. Die Mitnahme und Einfuhr von Waffen, Munition, Drogen, explosi- ven/feuergefährlichen Gegenständen, wie insbesondere auch Feuerwerkskörpern, sowie von jugendgefährdenden oder verfas- sungswidrigen Medien ist verboten. Darüber hinaus ist in vielen Ländern die Einfuhr von frischen Nahrungsmitteln (z.B. Obst, Gemüse, Fleisch und Wurst) verboten. Bitte beachten Sie, dass es strengstens untersagt ist, Produkte einzuführen, die aus geschütz- ten Tier- und Pflanzenarten hergestellt sind. In vielen Reiseländern werden geschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Produkte zum Kauf angeboten. Vorsicht ist zudem beim Sammeln am Strand geboten: Bedrohte Arten könnten darunter sein. Teil- weise sind auch Antiquitäten bzw. Kulturgüter von einem Ein- oder Ausfuhrverbot betroffen. Bitte tragen Sie nicht zum illegalen, schädlichen Handel bei und informieren Sie sich rechtzeitig. Bei einem Verstoß gegen entsprechende Zoll- bzw. Ein-/Ausfuhrbe- Seite 14 von 15 Yıı DA stimmungen drohen schwere Sanktionen wie Zollbeschlagnah- mung, polizeiliche Anzeige oder hohe Geldstrafen Achtung: Papiere von Straßenhändlern sind ungültig. Der Kauf von gefälschten Markenartikeln wie Uhren, Computern, Soft- ware, Kleidung usw. sowie deren Einfuhr nach Deutschland bzw. Österreich sind aus urheberrechtlichen Gründen verboten. Wir möchten darauf hinweisen, dass jeder Gast selbst für die Einhaltung der jeweils gültigen Devisen-, Zoll- bzw. Ein-/Ausfuhr- bestimmungen verantwortlich ist. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig über die für Sie zutreffenden Devisen-, Zoll- bzw. Ein-/Ausfuhrbestimmungen. Informationen hierzu finden deutsche Staatsangehörige auf der Internetseite des Auswärti- gen Amtes (auswaertiges-amt.de) und der deutschen Zollbehör- den (zoll.de), österreichische Staatsangehörige auf der Internet- seite des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (bmeia.gv.at) sowie der österrei- chischen Zollbehörden (bmf.gv.at/zoll/zollauskuenfte-zollstellen/ zollauskuenfte.htmi). Bitte beachten Sie, dass über die hier aufgezeigten Zollvor- schriften hinaus weitere Zollvorgaben zu berücksichtigen sein können. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig vor Reisebeginn über mögliche Ergänzungen oder tagesaktuelle Veränderungen. Deutsche Staatsangehörige finden Infor- mationen hierzu z. B. auf auswaertiges-amt.de oder zoll.de, österreichische Staatsangehörige z. B. auf bmeia.gv.at FÜR DIE EINREISE NACH DEUTSCHLAND UND ÖSTERREICH GELTEN FOLGENDE BESONDERHEITEN: Einreise aus Nicht-EU-Staaten für deutsche und österreichische Staatsangehörige Reisende, die mindestens 17 Jahre alt sind, dürfen für den eigenen Ge- oder Verbrauch 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zi- ‚garren oder 250 g Rauchtabak, 1| Spirituosen (mit einem Alkohol- gehalt von mehr als 22 Vol.-% oder unvergällten Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt ab 80 Vol.-%) oder 2 | Alkohol mit einem Alko- holgehalt von höchstens 22 Vol.-%, 41 nicht schäumende Weine und 16 | Bier sowie Arzneimittel, die dem persönlichen Bedarf ent- sprechen, zollfrei mitführen. Bei anderen Waren (z.B. Kleidung) gilt i.d.R. eine Zollfreigrenze von insgesamt bis zu 430 Euro (Stand: November 2019). Weitere Informationen erhalten deutsche Staatsangehörige auf zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/ Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/rueckkehr-aus-einem- nicht-eu-staat_node.html und österreichische Staatsangehörige auf bmf.gv.at/zoll/reise/einreise-aus-nicht-eu/freigrenze.html

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Schriftliche Erklärungen des Hausarztes und eine Kopie des Rezeptes, die in manchen Fällen von einer Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden müssen, werden zudem von einigen Ländern gefordert. Sollten Sie auf Ihrer Reise Arznei- oder Betäubungsmittel mit sich führen wollen oder müssen, informieren Sie sich daher bitte rechtzeitig darüber, ob Sie diese Medikamente mitnehmen dürfen oder ob Einfuhrbeschränkungen bestehen und welche besonderen Vor- aussetzungen oder Dokumente für die Einfuhr der Medikamente in die verschiedenen Reiseländer ggf. zu beachten sind. In jedem Fall sollten Medikamente immer in der Originalverpackung mit- genommen werden. Informationen hierzu erhalten Sie bei den diplomatischen Vertretungen der jeweiligen Zielländer. LANDESWÄHRUNGEN Informationen zu den jeweiligen Währungen und tagesaktuellen Umrechnungskursen erhalten Sie bei Ihrer Bank. In vielen Län- dern der Zielgebiete Asien, Karibik und Mittelamerika können Sie auch in US-Dollar bezahlen. Wir empfehlen generell die Mitnah- me einer gängigen Kreditkarte. ZOLLBESTIMMUNGEN Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung, Schuhe, Schmuck, Fotoapparat, Videokamera usw., können i. d. R. zollfrei mitgeführt werden. Die Mitnahme und Einfuhr von Waffen, Munition, Drogen, explosi- ven/feuergefährlichen Gegenständen, wie insbesondere auch Feuerwerkskörpern, sowie von jugendgefährdenden oder verfas- sungswidrigen Medien ist verboten. Darüber hinaus ist in vielen Ländern die Einfuhr von frischen Nahrungsmitteln (z.B. Obst, Gemüse, Fleisch und Wurst) verboten. Bitte beachten Sie, dass es strengstens untersagt ist, Produkte einzuführen, die aus geschütz- ten Tier- und Pflanzenarten hergestellt sind. In vielen Reiseländern werden geschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Produkte zum Kauf angeboten. Vorsicht ist zudem beim Sammeln am Strand geboten: Bedrohte Arten könnten darunter sein. Teil- weise sind auch Antiquitäten bzw. Kulturgüter von einem Ein- oder Ausfuhrverbot betroffen. Bitte tragen Sie nicht zum illegalen, schädlichen Handel bei und informieren Sie sich rechtzeitig. Bei einem Verstoß gegen entsprechende Zoll- bzw. Ein-/Ausfuhrbe- Seite 14 von 15 Yıı DA stimmungen drohen schwere Sanktionen wie Zollbeschlagnah- mung, polizeiliche Anzeige oder hohe Geldstrafen Achtung: Papiere von Straßenhändlern sind ungültig. Der Kauf von gefälschten Markenartikeln wie Uhren, Computern, Soft- ware, Kleidung usw. sowie deren Einfuhr nach Deutschland bzw. Österreich sind aus urheberrechtlichen Gründen verboten. Wir möchten darauf hinweisen, dass jeder Gast selbst für die Einhaltung der jeweils gültigen Devisen-, Zoll- bzw. Ein-/Ausfuhr- bestimmungen verantwortlich ist. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig über die für Sie zutreffenden Devisen-, Zoll- bzw. Ein-/Ausfuhrbestimmungen. Informationen hierzu finden deutsche Staatsangehörige auf der Internetseite des Auswärti- gen Amtes (auswaertiges-amt.de) und der deutschen Zollbehör- den (zoll.de), österreichische Staatsangehörige auf der Internet- seite des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (bmeia.gv.at) sowie der österrei- chischen Zollbehörden (bmf.gv.at/zoll/zollauskuenfte-zollstellen/ zollauskuenfte.htmi). Bitte beachten Sie, dass über die hier aufgezeigten Zollvor- schriften hinaus weitere Zollvorgaben zu berücksichtigen sein können. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig vor Reisebeginn über mögliche Ergänzungen oder tagesaktuelle Veränderungen. Deutsche Staatsangehörige finden Infor- mationen hierzu z. B. auf auswaertiges-amt.de oder zoll.de, österreichische Staatsangehörige z. B. auf bmeia.gv.at FÜR DIE EINREISE NACH DEUTSCHLAND UND ÖSTERREICH GELTEN FOLGENDE BESONDERHEITEN: Einreise aus Nicht-EU-Staaten für deutsche und österreichische Staatsangehörige Reisende, die mindestens 17 Jahre alt sind, dürfen für den eigenen Ge- oder Verbrauch 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zi- ‚garren oder 250 g Rauchtabak, 1| Spirituosen (mit einem Alkohol- gehalt von mehr als 22 Vol.-% oder unvergällten Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt ab 80 Vol.-%) oder 2 | Alkohol mit einem Alko- holgehalt von höchstens 22 Vol.-%, 41 nicht schäumende Weine und 16 | Bier sowie Arzneimittel, die dem persönlichen Bedarf ent- sprechen, zollfrei mitführen. Bei anderen Waren (z.B. Kleidung) gilt i.d.R. eine Zollfreigrenze von insgesamt bis zu 430 Euro (Stand: November 2019). Weitere Informationen erhalten deutsche Staatsangehörige auf zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/ Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/rueckkehr-aus-einem- nicht-eu-staat_node.html und österreichische Staatsangehörige auf bmf.gv.at/zoll/reise/einreise-aus-nicht-eu/freigrenze.html
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