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Aktueller Prospekt Aida - Gültig von 01.10 bis 30.04 - Seitenzahl 130

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Prospekt Aida 01.10.2022 - 30.04.2023
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Produkte im Prospekt

VIE SICHERHEIT aida.de/urlaubskompass DER SCHÖNSTE URLAUB Einreise aus EU-Staaten für deutsche Staatsangehörige Die nachfolgenden Richtmengen gelten für den Eigenbedarf. * Tabakwaren: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3g), 200 Zigarren oder 1.000 g Rauchtabak Alkoholische Getränke: 101 Spirituosen, 101 alkoholhaltige Süßgetränke (Alcopops), 20 | sog. Zwischenerzeugnisse (z.B. Campari, Portwein, Madeira und Sherry), 60 | Schaumwein oder 1101 Bier Kaffee: 10 kg Einreise aus EU-Staaten für österreichische Staatsangehörige Die nachfolgenden Richtmengen gelten für den Eigenbedarf. * Tabakwaren: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3g), 200 Zigarren oder 1.000 g Rauchtabak * Alkoholische Getränke: 10 | Spirituosen, 20 | andere Alkoholika als Bier, Schaumwein oder Wein mit einem Alkoholgehalt bis 22 Vol.-%, 90 | Wein (davon 60 | Schaumwein) oder 1101| Bier Abweichend von diesen Richtmengen gilt folgende Sonderrege- lung: Für Zigaretten, die Sie in Ihrem Reisegepäck aus Bulgarien, Kroatien, Lettland, Litauen, Rumänien oder Ungarn nach Deutsch- land oder Österreich mitbringen, gilt seit 1. März 2014 eine Steuer- freimenge von 300 Stück. Für jene Zigaretten, die Sie über diese Freimenge hinaus mitführen, müssen Sie die Tabaksteuer beim Zollamt unverzüglich (mündlich) anmelden und entrichten. Seite 15 von 15 Yıı DA

Aktuelle Prospekte und Angebote

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VIE SICHERHEIT aida.de/urlaubskompass DER SCHÖNSTE URLAUB Einreise aus EU-Staaten für deutsche Staatsangehörige Die nachfolgenden Richtmengen gelten für den Eigenbedarf. * Tabakwaren: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3g), 200 Zigarren oder 1.000 g Rauchtabak Alkoholische Getränke: 101 Spirituosen, 101 alkoholhaltige Süßgetränke (Alcopops), 20 | sog. Zwischenerzeugnisse (z.B. Campari, Portwein, Madeira und Sherry), 60 | Schaumwein oder 1101 Bier Kaffee: 10 kg Einreise aus EU-Staaten für österreichische Staatsangehörige Die nachfolgenden Richtmengen gelten für den Eigenbedarf. * Tabakwaren: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3g), 200 Zigarren oder 1.000 g Rauchtabak * Alkoholische Getränke: 10 | Spirituosen, 20 | andere Alkoholika als Bier, Schaumwein oder Wein mit einem Alkoholgehalt bis 22 Vol.-%, 90 | Wein (davon 60 | Schaumwein) oder 1101| Bier Abweichend von diesen Richtmengen gilt folgende Sonderrege- lung: Für Zigaretten, die Sie in Ihrem Reisegepäck aus Bulgarien, Kroatien, Lettland, Litauen, Rumänien oder Ungarn nach Deutsch- land oder Österreich mitbringen, gilt seit 1. März 2014 eine Steuer- freimenge von 300 Stück. Für jene Zigaretten, die Sie über diese Freimenge hinaus mitführen, müssen Sie die Tabaksteuer beim Zollamt unverzüglich (mündlich) anmelden und entrichten. Seite 15 von 15 Yıı DA
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