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Aktueller Prospekt Aida - Gültig von 01.03 bis 30.11 - Seitenzahl 146

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Prospekt Aida 01.03.2023 - 30.11.2023
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Produkte im Prospekt

NIug SICHERHEIT aida.de/urlaubskompass DER SCHÖNSTE URLAUB len Ländern die Einfuhr von frischen Nahrungsmitteln (z. B. Obst, Gemüse, Fleisch und Wurst) verboten. Bitte beachten Sie, dass es strengstens untersagt ist, Produkte einzuführen, die aus geschütz- ten Tier- und Pflanzenarten hergestellt sind. In vielen Reiseländern werden geschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Produkte zum Kauf angeboten. Vorsicht ist zudem beim Sammeln am Strand geboten: Bedrohte Arten könnten darunter sein. Teil- weise sind auch Antiquitäten bzw. Kulturgüter von einem Ein- oder Ausfuhrverbot betroffen. Bitte tragen Sie nicht zum illegalen, schädlichen Handel bei und informieren Sie sich rechtzeitig. Bei einem Verstoß gegen entsprechende Zoll- bzw. Ein-/Ausfuhrbe- stimmungen drohen schwere Sanktionen wie Zollbeschlagnah- mung, polizeiliche Anzeige oder hohe Geldstrafen ‚Achtung: Papiere von Straßenhändlern sind ungültig. Der Kauf von ‚gefälschten Markenartikeln wie Uhren, Computern, Software, Klei- dung usw. sowie deren Einfuhr nach Deutschland bzw. Österreich sind aus urheberrechtlichen Gründen verboten. Wir möchten da- rauf hinweisen, dass jeder Gast selbst für die Einhaltung der je- weils gültigen Devisen-, Zoll- bzw. Ein-/Ausfuhrbestimmungen verantwortlich ist. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig über die für Sie zutreffenden Devisen-, Zoll- bzw. Ein-/Ausfuhrbestim- mungen. Informationen hierzu finden deutsche Staatsangehörige auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (auswaertiges-amt.de) und der deutschen Zollbehörden (zoll.de), österreichische Staats- angehörige auf der Internetseite des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (bmeia.gv.at) sowie der österreichischen Zollbehörden (bmf.gv.at/zoll/zollaus- kuenfte-zollstellen/zollauskuenfte.html). Bitte beachten Sie, dass über die hier aufgezeigten Zollvor- schriften hinaus weitere Zollvorgaben zu berücksichtigen sein können. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig vor Reisebeginn über mögliche Ergänzungen oder tagesaktuelle Veränderungen. Deutsche Staatsangehörige finden Informa- tionen hierzu z. B. auf auswaertiges-amt.de oder zoll.de, öster- reichische Staatsangehörige z.B. auf bmeia.gv.at FÜR DIE EINREISE NACH DEUTSCHLAND UND ÖSTERREICH GELTEN FOLGENDE BESONDERHEITEN: Einreise aus Nicht-EU-Staaten für deutsche und österreichische Staatsangehörige Reisende, die mindestens 17 Jahre alt sind, dürfen für den eige- nen Ge- oder Verbrauch 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak, 1 | Spirituosen (mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-% oder unvergällten Ethylal- kohol mit einem Alkoholgehalt ab 80 Vol.-%) oder 2 1 Alkohol mit. Seite 14 von 14 Yıı DA einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Vol.-%, 41 nicht schäu- mende Weine und 16| Bier sowie Arzneimittel, die dem persön- lichen Bedarf entsprechen, zollfrei mitführen. Bei anderen Waren (z.B. Kleidung) gilt i. d. R. eine Zollfreigrenze von insgesamt bis zu 430 Euro (Stand: November 2019). Weitere Informationen erhal- ten deutsche Staatsangehörige auf zoll.de/DE/Privatpersonen/ Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/rueckkehr-aus-ei- nem-nicht-eu-staat_node.html und österreichische Staatsangehö- rige auf bmf.gv.at/zoll/reise/einreise-aus-nicht-eu/freigrenze.html Einreise aus EU-Staaten für deutsche Staatsangehörige Die nachfolgenden Richtmengen gelten für den Eigenbedarf. * Tabakwaren: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3), 200 Zigarren oder 1.000 g Rauchtabak * Alkoholische Getränke: 101 Spirituosen, 101 alkoholhaltige Süßgetränke (Alcopops), 20 | sog. Zwischenerzeugnisse (z.B. Campari, Portwein, Madeira und Sherry), 60 | Schaumwein oder 1101 Bier * Kaffee: 10kg Einreise aus EU-Staaten für österreichische Staatsangehörige Die nachfolgenden Richtmengen gelten für den Eigenbedarf. * Tabakwaren: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 g), 200 Zigarren oder 1.000 g Rauchtabak * Alkoholische Getränke: 10 | Spirituosen, 20 | andere Alkoholika als Bier, Schaumwein oder Wein mit einem Alkoholgehalt bis 22 Vol.-%, 90 | Wein (davon 60 | Schaumwein) oder 1101 Bier Abweichend von diesen Richtmengen gilt folgende Sonderrege- lung: Für Zigaretten, die Sie in Ihrem Reisegepäck aus Bulgarien, Kroatien, Lettland, Litauen, Rumänien oder Ungarn nach Deutschland oder Österreich mitbringen, gilt seit 1. März 2014 eine Steuerfreimenge von 300 Stück. Für jene Zigaretten, die Sie über diese Freimenge hinaus mitführen, müssen Sie die Tabak- steuer beim Zollamt unverzüglich (mündlich) anmelden und ent- richten.

Aktuelle Prospekte und Angebote

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NIug SICHERHEIT aida.de/urlaubskompass DER SCHÖNSTE URLAUB len Ländern die Einfuhr von frischen Nahrungsmitteln (z. B. Obst, Gemüse, Fleisch und Wurst) verboten. Bitte beachten Sie, dass es strengstens untersagt ist, Produkte einzuführen, die aus geschütz- ten Tier- und Pflanzenarten hergestellt sind. In vielen Reiseländern werden geschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Produkte zum Kauf angeboten. Vorsicht ist zudem beim Sammeln am Strand geboten: Bedrohte Arten könnten darunter sein. Teil- weise sind auch Antiquitäten bzw. Kulturgüter von einem Ein- oder Ausfuhrverbot betroffen. Bitte tragen Sie nicht zum illegalen, schädlichen Handel bei und informieren Sie sich rechtzeitig. Bei einem Verstoß gegen entsprechende Zoll- bzw. Ein-/Ausfuhrbe- stimmungen drohen schwere Sanktionen wie Zollbeschlagnah- mung, polizeiliche Anzeige oder hohe Geldstrafen ‚Achtung: Papiere von Straßenhändlern sind ungültig. Der Kauf von ‚gefälschten Markenartikeln wie Uhren, Computern, Software, Klei- dung usw. sowie deren Einfuhr nach Deutschland bzw. Österreich sind aus urheberrechtlichen Gründen verboten. Wir möchten da- rauf hinweisen, dass jeder Gast selbst für die Einhaltung der je- weils gültigen Devisen-, Zoll- bzw. Ein-/Ausfuhrbestimmungen verantwortlich ist. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig über die für Sie zutreffenden Devisen-, Zoll- bzw. Ein-/Ausfuhrbestim- mungen. Informationen hierzu finden deutsche Staatsangehörige auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (auswaertiges-amt.de) und der deutschen Zollbehörden (zoll.de), österreichische Staats- angehörige auf der Internetseite des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (bmeia.gv.at) sowie der österreichischen Zollbehörden (bmf.gv.at/zoll/zollaus- kuenfte-zollstellen/zollauskuenfte.html). Bitte beachten Sie, dass über die hier aufgezeigten Zollvor- schriften hinaus weitere Zollvorgaben zu berücksichtigen sein können. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig vor Reisebeginn über mögliche Ergänzungen oder tagesaktuelle Veränderungen. Deutsche Staatsangehörige finden Informa- tionen hierzu z. B. auf auswaertiges-amt.de oder zoll.de, öster- reichische Staatsangehörige z.B. auf bmeia.gv.at FÜR DIE EINREISE NACH DEUTSCHLAND UND ÖSTERREICH GELTEN FOLGENDE BESONDERHEITEN: Einreise aus Nicht-EU-Staaten für deutsche und österreichische Staatsangehörige Reisende, die mindestens 17 Jahre alt sind, dürfen für den eige- nen Ge- oder Verbrauch 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak, 1 | Spirituosen (mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-% oder unvergällten Ethylal- kohol mit einem Alkoholgehalt ab 80 Vol.-%) oder 2 1 Alkohol mit. Seite 14 von 14 Yıı DA einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Vol.-%, 41 nicht schäu- mende Weine und 16| Bier sowie Arzneimittel, die dem persön- lichen Bedarf entsprechen, zollfrei mitführen. Bei anderen Waren (z.B. Kleidung) gilt i. d. R. eine Zollfreigrenze von insgesamt bis zu 430 Euro (Stand: November 2019). Weitere Informationen erhal- ten deutsche Staatsangehörige auf zoll.de/DE/Privatpersonen/ Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/rueckkehr-aus-ei- nem-nicht-eu-staat_node.html und österreichische Staatsangehö- rige auf bmf.gv.at/zoll/reise/einreise-aus-nicht-eu/freigrenze.html Einreise aus EU-Staaten für deutsche Staatsangehörige Die nachfolgenden Richtmengen gelten für den Eigenbedarf. * Tabakwaren: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3), 200 Zigarren oder 1.000 g Rauchtabak * Alkoholische Getränke: 101 Spirituosen, 101 alkoholhaltige Süßgetränke (Alcopops), 20 | sog. Zwischenerzeugnisse (z.B. Campari, Portwein, Madeira und Sherry), 60 | Schaumwein oder 1101 Bier * Kaffee: 10kg Einreise aus EU-Staaten für österreichische Staatsangehörige Die nachfolgenden Richtmengen gelten für den Eigenbedarf. * Tabakwaren: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 g), 200 Zigarren oder 1.000 g Rauchtabak * Alkoholische Getränke: 10 | Spirituosen, 20 | andere Alkoholika als Bier, Schaumwein oder Wein mit einem Alkoholgehalt bis 22 Vol.-%, 90 | Wein (davon 60 | Schaumwein) oder 1101 Bier Abweichend von diesen Richtmengen gilt folgende Sonderrege- lung: Für Zigaretten, die Sie in Ihrem Reisegepäck aus Bulgarien, Kroatien, Lettland, Litauen, Rumänien oder Ungarn nach Deutschland oder Österreich mitbringen, gilt seit 1. März 2014 eine Steuerfreimenge von 300 Stück. Für jene Zigaretten, die Sie über diese Freimenge hinaus mitführen, müssen Sie die Tabak- steuer beim Zollamt unverzüglich (mündlich) anmelden und ent- richten.
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