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Aktueller Prospekt Aida - Gültig von 01.03 bis 30.11 - Seitenzahl 148

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Prospekt Aida 01.03.2023 - 30.11.2023
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Produkte im Prospekt

VI SICHERHEIT aida.de/urlaubskompass DER SCHÖNSTE URLAUB zusätzliche Service-Charge zu verlangen. Nicht im Reisepreis ent- halten sind etwaige Einreise-, Grenz- und Visagebühren o.Ä., die von dem Land, in das eingereist werden soll, erhoben werden. Sind derartige Gebühren fällig, so sind diese vom Gast direkt vor Ort zu entrichten. Werden solche Gebühren von AIDA verauslagt, so ist AIDA berechtigt, die entsprechenden Beträge an den Gast weiterzubelasten. Mehrkosten (z.B. für zusätzliche Verpflegung an Bord), die aufgrund einer nicht von AIDA Cruises zu vertreten- den Quarantäne entstehen, sind vom Gast selbst zu tragen bzw. zu ersetzen. 3.2 Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaften, Hotels) und Reise- büros sind von AIDA Cruises nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen oder über die Buchungsbestätigung von AIDA Cruises hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reise- vertrags ändern. 3.3 Ortsprospekte sowie Prospekte von Leistungsträgern (z.B. Hotels, örtliche Agenturen) sind nicht Bestandteil des Reisever- trags und daher für die vertraglichen Leistungen von AIDA Cruises nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Verein- barung der Parteien zum Inhalt der vertraglichen Leistungen von AIDA Cruises gemacht wurden. 3.4 Bucht der Reisende über AIDA einen Zug zum Flug („Rail&Fly‘), muss der Reisende die Zugfahrt so auswählen, dass er den Flughafen planmäßig mindestens drei Stunden vor Abflug erreicht. Bucht er die Zugfahrt zum Schiff („Rail&Cruise*), ist die Anfahrt so auszuwählen, dass er das Schiff mindestens drei Stunden vor der angegebenen Abfahrt erreicht. Werden diese Zeitpuffer nicht eingehalten und hat der Gast die Nichteinhaltung zu vertreten, haftet AIDA nicht für mögliche Folgekosten. 4 Vertragsänderungen 4.1 Die Angebote, Preise und Angaben zu den vertraglichen Reiseleistungen entsprechen dem Stand bei Veröffentlichung. Bis zur Übermittlung des Buchungswunschs des Gastes sind je- doch aus sachlichen Gründen Änderungen hieran möglich, die AIDA Cruises sich daher ausdrücklich vorbehält. Über diese Än- derungen wird AIDA Cruises den Gast selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten 4.2 AIDA Cruises ist berechtigt, andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis nach Vertragsschluss zu ändern, sofern die Än- derung unerheblich ist und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt. Das gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten und/oder der Routen (vor allem auch aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. AIDA Cruises ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsände- rungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 4.3 AIDA Cruises ist berechtigt, zur Erfüllung von hoheitlichen oder vertraglichen Bestimmungen oder um eine sichere Reise zu Seite2von8 Yaıoa ermöglichen, geeignete Maßnahmen vorzunehmen bzw. eine Mitreise von der Einhaltung von Auflagen abhängig zu machen. Über die für die gebuchte Reise geltenden Bestimmungen und/oder Maßnahmen informiert AIDA Cruises die Gäste um- gehend. Bei diesen kann es sich insbesondere, aber nicht aus- schließlich, um folgende handeln: a) Mitteilung von Aufenthalts- und Gesundheitsinformationen vor Anreise und bei Check-in. Hierzu kann auch ein Impf-, Ge- nesenen- oder Testnachweis gehören. Bitte beachten Sie, dass AIDA Cruises sich vorbehält, Gäste, bei denen bestimmte risiko- erhöhende Faktoren vorliegen, von der Mitreise auszuschließen; b) Durchführung eines oder mehrerer COVID-19-Tests vor und bei Anreise sowie ggf. während der Reise; c) Gesundheitliche Untersuchung beim Check-in und während der Reise; d) Einhaltung von vorgegebenen Abständen und Tragen von Mund-Nasen-Schutz; e) Einschränkung der Angebote an Bord, insbesondere in den Bereichen Kulinarik, Wellness und Sport; f) Einschränkung der Landgänge auf von AIDA Cruises geführte ‚Ausflüge unter Beachtung der örtlich geltenden Vorschriften; g) Isolierung und Ausschiffung von positiv auf COVID-19 getes- teten Personen sowie engen Kontaktpersonen, auch wenn die Kontaktpersonen selbst nicht positiv auf COVID-19 getestet worden sind. Personen gelten dann als enge Kontaktpersonen, wenn diese mit dem positiv getesteten Gast in einer häuslichen Gemeinschaft leben, zusammen mit diesem angereist sind oder sich über einen längeren Zeitraum in dessen Nahbereich auf- gehalten haben. Verstöße gegen geltende hoheitliche und vertragliche Bestim- mungen und/oder Maßnahmen für eine sichere Reise berechti- ‚gen AIDA Cruises dazu, den betroffenen Gast und, je nach Art des Verstoßes, auch Mitreisende, wenn diese z. B. enge Kontaktper- sonen im Sinne von Ziffer 4.3 g) sind, von der (weiteren) Teil- nahme an der Reise auszuschließen, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises für den nicht erbrachten Teil der Reise und/oder für andere erworbene Leistungen besteht. 4.4 Kann AIDA Cruises die gebuchte Reise aus einem nach Ver- tragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Än- derung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung oder nur unter Abweichung von einer zwischen AIDA Cruises und dem Gast gesondert getroffenen vertraglichen Abrede erbrin- gen, ist AIDA Cruises berechtigt, dem Gast vor Reisebeginn eine entsprechende Vertragsänderung oder wahlweise auch die Teil- nahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anzubieten. Der Gast hat in einem solchen Fall das Recht, innerhalb einer von AIDA Cruises gesetzten, angemessenen Frist, von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten oder das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen. Wenn sich der Gast innerhalb der gesetzten Frist nicht gegenüber AIDA Cruises äußert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. 4.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Aktuelle Prospekte und Angebote

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VI SICHERHEIT aida.de/urlaubskompass DER SCHÖNSTE URLAUB zusätzliche Service-Charge zu verlangen. Nicht im Reisepreis ent- halten sind etwaige Einreise-, Grenz- und Visagebühren o.Ä., die von dem Land, in das eingereist werden soll, erhoben werden. Sind derartige Gebühren fällig, so sind diese vom Gast direkt vor Ort zu entrichten. Werden solche Gebühren von AIDA verauslagt, so ist AIDA berechtigt, die entsprechenden Beträge an den Gast weiterzubelasten. Mehrkosten (z.B. für zusätzliche Verpflegung an Bord), die aufgrund einer nicht von AIDA Cruises zu vertreten- den Quarantäne entstehen, sind vom Gast selbst zu tragen bzw. zu ersetzen. 3.2 Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaften, Hotels) und Reise- büros sind von AIDA Cruises nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen oder über die Buchungsbestätigung von AIDA Cruises hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reise- vertrags ändern. 3.3 Ortsprospekte sowie Prospekte von Leistungsträgern (z.B. Hotels, örtliche Agenturen) sind nicht Bestandteil des Reisever- trags und daher für die vertraglichen Leistungen von AIDA Cruises nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Verein- barung der Parteien zum Inhalt der vertraglichen Leistungen von AIDA Cruises gemacht wurden. 3.4 Bucht der Reisende über AIDA einen Zug zum Flug („Rail&Fly‘), muss der Reisende die Zugfahrt so auswählen, dass er den Flughafen planmäßig mindestens drei Stunden vor Abflug erreicht. Bucht er die Zugfahrt zum Schiff („Rail&Cruise*), ist die Anfahrt so auszuwählen, dass er das Schiff mindestens drei Stunden vor der angegebenen Abfahrt erreicht. Werden diese Zeitpuffer nicht eingehalten und hat der Gast die Nichteinhaltung zu vertreten, haftet AIDA nicht für mögliche Folgekosten. 4 Vertragsänderungen 4.1 Die Angebote, Preise und Angaben zu den vertraglichen Reiseleistungen entsprechen dem Stand bei Veröffentlichung. Bis zur Übermittlung des Buchungswunschs des Gastes sind je- doch aus sachlichen Gründen Änderungen hieran möglich, die AIDA Cruises sich daher ausdrücklich vorbehält. Über diese Än- derungen wird AIDA Cruises den Gast selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten 4.2 AIDA Cruises ist berechtigt, andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis nach Vertragsschluss zu ändern, sofern die Än- derung unerheblich ist und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt. Das gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten und/oder der Routen (vor allem auch aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. AIDA Cruises ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsände- rungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 4.3 AIDA Cruises ist berechtigt, zur Erfüllung von hoheitlichen oder vertraglichen Bestimmungen oder um eine sichere Reise zu Seite2von8 Yaıoa ermöglichen, geeignete Maßnahmen vorzunehmen bzw. eine Mitreise von der Einhaltung von Auflagen abhängig zu machen. Über die für die gebuchte Reise geltenden Bestimmungen und/oder Maßnahmen informiert AIDA Cruises die Gäste um- gehend. Bei diesen kann es sich insbesondere, aber nicht aus- schließlich, um folgende handeln: a) Mitteilung von Aufenthalts- und Gesundheitsinformationen vor Anreise und bei Check-in. Hierzu kann auch ein Impf-, Ge- nesenen- oder Testnachweis gehören. Bitte beachten Sie, dass AIDA Cruises sich vorbehält, Gäste, bei denen bestimmte risiko- erhöhende Faktoren vorliegen, von der Mitreise auszuschließen; b) Durchführung eines oder mehrerer COVID-19-Tests vor und bei Anreise sowie ggf. während der Reise; c) Gesundheitliche Untersuchung beim Check-in und während der Reise; d) Einhaltung von vorgegebenen Abständen und Tragen von Mund-Nasen-Schutz; e) Einschränkung der Angebote an Bord, insbesondere in den Bereichen Kulinarik, Wellness und Sport; f) Einschränkung der Landgänge auf von AIDA Cruises geführte ‚Ausflüge unter Beachtung der örtlich geltenden Vorschriften; g) Isolierung und Ausschiffung von positiv auf COVID-19 getes- teten Personen sowie engen Kontaktpersonen, auch wenn die Kontaktpersonen selbst nicht positiv auf COVID-19 getestet worden sind. Personen gelten dann als enge Kontaktpersonen, wenn diese mit dem positiv getesteten Gast in einer häuslichen Gemeinschaft leben, zusammen mit diesem angereist sind oder sich über einen längeren Zeitraum in dessen Nahbereich auf- gehalten haben. Verstöße gegen geltende hoheitliche und vertragliche Bestim- mungen und/oder Maßnahmen für eine sichere Reise berechti- ‚gen AIDA Cruises dazu, den betroffenen Gast und, je nach Art des Verstoßes, auch Mitreisende, wenn diese z. B. enge Kontaktper- sonen im Sinne von Ziffer 4.3 g) sind, von der (weiteren) Teil- nahme an der Reise auszuschließen, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises für den nicht erbrachten Teil der Reise und/oder für andere erworbene Leistungen besteht. 4.4 Kann AIDA Cruises die gebuchte Reise aus einem nach Ver- tragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Än- derung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung oder nur unter Abweichung von einer zwischen AIDA Cruises und dem Gast gesondert getroffenen vertraglichen Abrede erbrin- gen, ist AIDA Cruises berechtigt, dem Gast vor Reisebeginn eine entsprechende Vertragsänderung oder wahlweise auch die Teil- nahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anzubieten. Der Gast hat in einem solchen Fall das Recht, innerhalb einer von AIDA Cruises gesetzten, angemessenen Frist, von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten oder das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen. Wenn sich der Gast innerhalb der gesetzten Frist nicht gegenüber AIDA Cruises äußert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. 4.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
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