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ZAUN ODER HECKE? Wie dein Haus oder Grundstück wirkt, entscheidet auch die Einfassung: Sie macht aus deinem Garten eine Wohlfühloase oder eine Trutzburg, gibt Schutz vor fremden Blicken oder lässt dich zum Teil der Landschaft werden. Rechtliche Fragen Zäune - was ist erlaubt? Grundsätzlich kann jeder selbst entscheiden, ob er sein Grundstück einzäunt oder nicht. Manche Bundesländer (z.B. Baden- Württemberg) schreiben jedoch vor, dass bebaute Grundstücke eine Um- zäunung bekommen müssen, wenn diese zum Schutz des Grundstücks nötig ist. Brandenburg hingegen verlangt, dass ein Grundstück immer auf der rechten Seite einzäunt werden muss. Auch bei Zäunen ist es also nötig, sich bei seiner Gemeinde zu erkundigen, welche Vorschriften es gibt. So verlangen manche Gemeinden, dass sich dein Zaun in das Gesamtbild des Ortes bzw. der Straße einfügt. Außerdem darf eine Zaunanlage die Verkehrs- sicherheit nicht gefährden. Auch die Frage, wie hoch dein Gartenzaun sein darf und wie weit er von der Grundstücksgrenze entfernt stehen muss, regeln die einzelnen Bundesländer. Als Anhaltspunkt gilt: Ein Zaun sollte zum Nachbargrundstück einen Abstand von 50 cm einhalten. GEWUSST WIE! Hecken sind aufwendiger zu pflegen als Zäune. Dafür dienen sie aber als wichtiges Ökosystem z.B. für.Vögel, ASTRID CH LIES EICH RUHT IH AT TARA ES EG kaum noch Nistplätze finden LO BTTA HEART] CH ROTTBTETUETICHE TOR jes an Schädlings- befall reduzieren, ver- Lt TE WC] Geäst einer Hecke. „ r Hecke - was ist erlaubt? Wie nahe du mit deiner Hecke dem Nach- bargrundstück kommen darfst, regeln zum Großteil die Nachbarschaftsgesetze der Bundesländer (außer in Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpom- mern). Meist gilt: Hecken bis ca. 2 m Höhe müssen mind. 50 cm Abstand zur Grenze halten. Höhere Hecken sogar mind. 1 m oder mehr. Gemessen wird übrigens stets von dort, wo der grenznächste Stamm aus der Erde tritt. Pflanzt du deine Hecke zu nah an das Nahbargrundstück, Kannst du evtl. auf- gefordert werden, sie zurückzuversetzen oder zu entfernen. Du solltest dich also am besten vor der Planung mit dem Bauamt deiner Stadt oder Gemeinde in Verbindung setzen und dich nach den baurechtlichen Bestimmungen erkundigen. Übrigens: Wenn dein Nachbar zustimmt, darfst du die vom Gesetzgeber vor- geschriebenen Abstände unterschreiten. Solch eine Übereinkunft solltest du dir aber am besten schriftlich geben lassen, um späteren Ärger zu vermeiden. toomM 5;
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