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Aktueller Prospekt Aida - Gültig von 01.03 bis 30.11 - Seitenzahl 133

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Prospekt Aida 01.03.2023 - 30.11.2023
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Produkte im Prospekt

NIug SICHERHEIT aida.de/urlaubskompass DER SCHÖNSTE URLAUB Yıı DA Einreise- und Gesundheitsbestimmungen sowie allgemeine Hinweise ALLGEMEINE HINWEISE Jeder Reisende benötigt einen nach Reiseende noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass oder Personalausweis. Bitte beach- ten Sie, dass AIDA generell voraussetzt, dass die Reisedokumente nach Reiseende noch 6 Monate gültig sind, auch wenn in einzel- nen Ländern weniger strenge Voraussetzungen gelten. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (auch unter 10 Jahren) benötigen generell einen Kinderreisepass mit Lichtbild. In einigen Ländern wird jedoch auch für Kinder ein normaler Reisepass als Einreise- dokument gefordert. Aufgrund der oft nicht einheitlichen Praxis bei der Einreise und der zum Teil auch kurzfristigen Änderungen empfehlen wir dringend, sich noch einmal rechtzeitig vor Reise- beginn über die dann aktuellen Einreisebestimmungen, insbeson- dere auch die für Kinder, zu informieren. Für deutsche Staatsan- ‚gehörige stehen hierfür u. a. die Informationen auf aida.de sowie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes (auswaertiges-amt.de) zur Verfügung. Österreichische Staatsangehörige finden die Informa- tionen u. a. auf aida-cruises.at sowie auf den Seiten des Bundes- ministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (bmeia.gv.at). Für die Visumbeantragung empfehlen wir Ihnen, den umfassen- den, gebührenpflichtigen Service der CIBT VisumCentrale GmbH auf cibtvisas.de/aida oder unter Tel. +49 30 230 95 91 75 bzw. unter der CIBT AIDA Hotline +49 30 230 95 91 98 zum AIDA Vor- zugspreis zu nutzen. Die dargestellten Hinweise zu den Einreise- und Gesundheits- bestimmungen gelten für Gäste mit deutscher und österreichi- scher Staatsbürgerschaft, bei denen keine besonderen Verhält- nisse gegeben sind (z.B. doppelte Staatsbürgerschaft oder Erstwohnsitz im Ausland). Deutsche und österreichische Staats- angehörige, bei denen besondere Verhältnisse gegeben sind, sowie Angehörige anderer Nationen erhalten die geltenden Ein- reisebestimmungen vor der Buchung in ihrem Reisebüro, auf aida.de bzw. aida-cruises.at oder im AIDA Kundencenter unter +49 381 20 27 07 07 bzw. +43 732 21 02 02 30. Wir bitten zu berücksichtigen, dass eine Einreise ohne ein aus- reichendes und gültiges Reisedokument zu erheblichen Kosten für den jeweiligen Reisenden führen kann. Weiter kann es bei der Einreise in einigen Ländern zu Schwierigkeiten kommen, wenn Ihr Ausweisdokument schon einmal als verloren oder gestohlen ‚gemeldet wurde (z. B. Kroatien). Falls dies bei Ihnen zutrifft, bitten wir Sie darum, sich gesondert bei der entsprechenden Botschaft vorab zu informieren. Zusätzlich zu den vorgenannten Reisedo- kumenten benötigen deutsche und österreichische Staatsange- hörige für die meisten Zielgebiete kein gesondertes Visum. Seite 1 von 14 (Änderungen vorbehalten) Bitte beachten Sie die nachfolgend aufgeführten Ausnahmen oder Besonderheiten bezüglich Pass- und Visabestimmungen einzelner Zielgebiete. Sollte nach Ende der Kreuzfahrt ein weitergehender Aufenthalt im Zielgebiet gewünscht sein, informieren Sie sich bitte über die notwendigen Aufenthaltsgenehmigungen. Es wird dringend davon abgeraten, mit verlorenen/gestohlen ge- meldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren/ge- stohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt. Das Schiffsmanifest mit Ihren persönlichen Daten muss vor der Reise ausgefüllt werden. Sie können dies bequem auf myAIDA erledigen. Besonderer Hinweis für Minderjährige In vielen Ländern, insbesondere in Mittel- und Südamerika, aber auch in Europa (z.B. Kroatien), Asien, Madagaskar und den fran- zösischen sowie britischen Überseegebieten, kann es zu Ein- schränkungen für Minderjährige kommen, die ohne oder ledig- lich in Begleitung einer sorgeberechtigten Person reisen. Deshalb sollten diese Minderjährigen eine schriftliche Einverständniser- klärung aller Sorgeberechtigten mit sich führen. Nehmen die Sorgeberechtigten nicht an der Reise teil, ist in jedem Fall eine möglichst von beiden Sorgeberechtigten unterschriebene Ein- verständhiserklärung, in der ein verantwortlicher Erwachsener benannt wird, mitzuführen. Diese sollte mindestens auch in eng- lischer Sprache verfasst und vom entsprechenden Konsulat des Reiselands amtlich beglaubigt sein. Das Reisen von Minderjähri- ‚gen ohne eine sorgeberechtigte Person bzw. ohne einen von den Sorgeberechtigten benannten erwachsenen Verantwortlichen ist nicht gestattet. Das Sorgerecht kann grundsätzlich mit der Ge- burtsurkunde des Minderjährigen (ggf. in Kombination mit einer Heiratsurkunde, einer amtlichen Sorgebescheinigung, einer ak- tuellen Negativbescheinigung, einem Scheidungsurteil oder einem anderen Dokument, aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht) nachgewiesen werden Genauere Informationen erhalten deutsche Staatsangehörige auf auswaertiges-amt.de und österreichische Staatsangehörige auf bmeia.gv.at sowie bei den Auslandsvertretungen der Ziellän- der.

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NIug SICHERHEIT aida.de/urlaubskompass DER SCHÖNSTE URLAUB Yıı DA Einreise- und Gesundheitsbestimmungen sowie allgemeine Hinweise ALLGEMEINE HINWEISE Jeder Reisende benötigt einen nach Reiseende noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass oder Personalausweis. Bitte beach- ten Sie, dass AIDA generell voraussetzt, dass die Reisedokumente nach Reiseende noch 6 Monate gültig sind, auch wenn in einzel- nen Ländern weniger strenge Voraussetzungen gelten. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (auch unter 10 Jahren) benötigen generell einen Kinderreisepass mit Lichtbild. In einigen Ländern wird jedoch auch für Kinder ein normaler Reisepass als Einreise- dokument gefordert. Aufgrund der oft nicht einheitlichen Praxis bei der Einreise und der zum Teil auch kurzfristigen Änderungen empfehlen wir dringend, sich noch einmal rechtzeitig vor Reise- beginn über die dann aktuellen Einreisebestimmungen, insbeson- dere auch die für Kinder, zu informieren. Für deutsche Staatsan- ‚gehörige stehen hierfür u. a. die Informationen auf aida.de sowie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes (auswaertiges-amt.de) zur Verfügung. Österreichische Staatsangehörige finden die Informa- tionen u. a. auf aida-cruises.at sowie auf den Seiten des Bundes- ministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (bmeia.gv.at). Für die Visumbeantragung empfehlen wir Ihnen, den umfassen- den, gebührenpflichtigen Service der CIBT VisumCentrale GmbH auf cibtvisas.de/aida oder unter Tel. +49 30 230 95 91 75 bzw. unter der CIBT AIDA Hotline +49 30 230 95 91 98 zum AIDA Vor- zugspreis zu nutzen. Die dargestellten Hinweise zu den Einreise- und Gesundheits- bestimmungen gelten für Gäste mit deutscher und österreichi- scher Staatsbürgerschaft, bei denen keine besonderen Verhält- nisse gegeben sind (z.B. doppelte Staatsbürgerschaft oder Erstwohnsitz im Ausland). Deutsche und österreichische Staats- angehörige, bei denen besondere Verhältnisse gegeben sind, sowie Angehörige anderer Nationen erhalten die geltenden Ein- reisebestimmungen vor der Buchung in ihrem Reisebüro, auf aida.de bzw. aida-cruises.at oder im AIDA Kundencenter unter +49 381 20 27 07 07 bzw. +43 732 21 02 02 30. Wir bitten zu berücksichtigen, dass eine Einreise ohne ein aus- reichendes und gültiges Reisedokument zu erheblichen Kosten für den jeweiligen Reisenden führen kann. Weiter kann es bei der Einreise in einigen Ländern zu Schwierigkeiten kommen, wenn Ihr Ausweisdokument schon einmal als verloren oder gestohlen ‚gemeldet wurde (z. B. Kroatien). Falls dies bei Ihnen zutrifft, bitten wir Sie darum, sich gesondert bei der entsprechenden Botschaft vorab zu informieren. Zusätzlich zu den vorgenannten Reisedo- kumenten benötigen deutsche und österreichische Staatsange- hörige für die meisten Zielgebiete kein gesondertes Visum. Seite 1 von 14 (Änderungen vorbehalten) Bitte beachten Sie die nachfolgend aufgeführten Ausnahmen oder Besonderheiten bezüglich Pass- und Visabestimmungen einzelner Zielgebiete. Sollte nach Ende der Kreuzfahrt ein weitergehender Aufenthalt im Zielgebiet gewünscht sein, informieren Sie sich bitte über die notwendigen Aufenthaltsgenehmigungen. Es wird dringend davon abgeraten, mit verlorenen/gestohlen ge- meldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren/ge- stohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt. Das Schiffsmanifest mit Ihren persönlichen Daten muss vor der Reise ausgefüllt werden. Sie können dies bequem auf myAIDA erledigen. Besonderer Hinweis für Minderjährige In vielen Ländern, insbesondere in Mittel- und Südamerika, aber auch in Europa (z.B. Kroatien), Asien, Madagaskar und den fran- zösischen sowie britischen Überseegebieten, kann es zu Ein- schränkungen für Minderjährige kommen, die ohne oder ledig- lich in Begleitung einer sorgeberechtigten Person reisen. Deshalb sollten diese Minderjährigen eine schriftliche Einverständniser- klärung aller Sorgeberechtigten mit sich führen. Nehmen die Sorgeberechtigten nicht an der Reise teil, ist in jedem Fall eine möglichst von beiden Sorgeberechtigten unterschriebene Ein- verständhiserklärung, in der ein verantwortlicher Erwachsener benannt wird, mitzuführen. Diese sollte mindestens auch in eng- lischer Sprache verfasst und vom entsprechenden Konsulat des Reiselands amtlich beglaubigt sein. Das Reisen von Minderjähri- ‚gen ohne eine sorgeberechtigte Person bzw. ohne einen von den Sorgeberechtigten benannten erwachsenen Verantwortlichen ist nicht gestattet. Das Sorgerecht kann grundsätzlich mit der Ge- burtsurkunde des Minderjährigen (ggf. in Kombination mit einer Heiratsurkunde, einer amtlichen Sorgebescheinigung, einer ak- tuellen Negativbescheinigung, einem Scheidungsurteil oder einem anderen Dokument, aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht) nachgewiesen werden Genauere Informationen erhalten deutsche Staatsangehörige auf auswaertiges-amt.de und österreichische Staatsangehörige auf bmeia.gv.at sowie bei den Auslandsvertretungen der Ziellän- der.
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