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Aktueller Prospekt Aida - Gültig von 01.03 bis 30.11 - Seitenzahl 134

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Prospekt Aida 01.03.2023 - 30.11.2023
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Produkte im Prospekt

VIE SICHERHEIT aida.de/urlaubskompass DER SCHÖNSTE URLAUB Hinweise für Reisen innerhalb der EU/ des Schengenraums bzw. nach Norwegen/Island Für alle Reisen, bei denen ausschließlich Häfen in der EU sowie in Norwegen und Island angefahren werden, benötigt jeder Rei- sende einen nach Reiseende noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass oder Personalausweis. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr benötigen einen Kinderreisepass mit Lichtbild. Bitte beachten Sie auch die nachstehenden Einreisebestimmun- gen für die Überseegebiete Frankreichs (Französisch-Polynesien, Guadeloupe, Martinique, La Reunion, Neukaledonien) und der Niederlande (Aruba, Bonaire, Curagao, St. Maarten). Hinweise für Reisen außerhalb der EU/ des Schengenraums Außerhalb der EU/des Schengenraumss ist die Einreise für deut- sche und österreichische Staatsangehörige nur mit einem gülti- gen Reisepass möglich, der in der Regel nach der Ausreise noch 6 Monate gültig sein muss. Der Personalausweis wird als Reise- dokument nicht anerkannt. Ob ein Visum für Ihre Reise erforder- lich ist, hängt von den zu bereisenden Ländern sowie der Dauer des Aufenthalts ab. Dabei ist es unerheblich, ob Sie das Schiff im entsprechenden Hafen verlassen oder an Bord bleiben, sich im Transit befinden oder ein- bzw. ausschiffen. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Reisepass über ausreichend freie Seiten verfügt. Wir empfehlen zwei freie Seiten pro angefahrenem Land. Die notwendigen Visainformationen sowie weitere wichtige Informa- tionen entnehmen Sie bitte den nachstehenden Hinweisen zum jeweiligen Reiseland. AIDA Cruises ist nicht verpflichtet, vor Reise- beginn die Vollständigkeit der notwendigen Visa zu prüfen. Seite 2 von 14 Yıı DA Hinweis zu COVID-19 Bitte beachten Sie, dass COVID-19 weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Reiseverkehr führen kann. Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. AIDA wird Sie bei COVID- 19-bedingten relevanten Änderungen in Ihren Urlaubsländern informieren. Wir weisen Sie bereits jetzt darauf hin, dass einzelne Länder die Einreise zusätzlich zu den Einreisebestimmungen von einem Test-, Impf- oder Genesenennachweis abhängig machen und ferner Einreiseregistrierungen oder Quarantänezeiten erfor- derlich sein können. Darüber hinaus bitten wir Sie, sich vor Ihrer Reise auf der Seite des Auswärtigen Amtes (auswaertiges-amt.de) bzw. des österreichischen Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (bmeia.gv.at) über die Ein- reise und die jeweils geltenden Bestimmungen in Ihren Reise- zielen zu informieren. Bitte beachten Sie ferner, dass die Einrei- sebestimmungen für Kreuzfahrtschiffe dennoch im Einzelfall abweichen können.

Aktuelle Prospekte und Angebote

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VIE SICHERHEIT aida.de/urlaubskompass DER SCHÖNSTE URLAUB Hinweise für Reisen innerhalb der EU/ des Schengenraums bzw. nach Norwegen/Island Für alle Reisen, bei denen ausschließlich Häfen in der EU sowie in Norwegen und Island angefahren werden, benötigt jeder Rei- sende einen nach Reiseende noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass oder Personalausweis. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr benötigen einen Kinderreisepass mit Lichtbild. Bitte beachten Sie auch die nachstehenden Einreisebestimmun- gen für die Überseegebiete Frankreichs (Französisch-Polynesien, Guadeloupe, Martinique, La Reunion, Neukaledonien) und der Niederlande (Aruba, Bonaire, Curagao, St. Maarten). Hinweise für Reisen außerhalb der EU/ des Schengenraums Außerhalb der EU/des Schengenraumss ist die Einreise für deut- sche und österreichische Staatsangehörige nur mit einem gülti- gen Reisepass möglich, der in der Regel nach der Ausreise noch 6 Monate gültig sein muss. Der Personalausweis wird als Reise- dokument nicht anerkannt. Ob ein Visum für Ihre Reise erforder- lich ist, hängt von den zu bereisenden Ländern sowie der Dauer des Aufenthalts ab. Dabei ist es unerheblich, ob Sie das Schiff im entsprechenden Hafen verlassen oder an Bord bleiben, sich im Transit befinden oder ein- bzw. ausschiffen. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Reisepass über ausreichend freie Seiten verfügt. Wir empfehlen zwei freie Seiten pro angefahrenem Land. Die notwendigen Visainformationen sowie weitere wichtige Informa- tionen entnehmen Sie bitte den nachstehenden Hinweisen zum jeweiligen Reiseland. AIDA Cruises ist nicht verpflichtet, vor Reise- beginn die Vollständigkeit der notwendigen Visa zu prüfen. Seite 2 von 14 Yıı DA Hinweis zu COVID-19 Bitte beachten Sie, dass COVID-19 weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Reiseverkehr führen kann. Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. AIDA wird Sie bei COVID- 19-bedingten relevanten Änderungen in Ihren Urlaubsländern informieren. Wir weisen Sie bereits jetzt darauf hin, dass einzelne Länder die Einreise zusätzlich zu den Einreisebestimmungen von einem Test-, Impf- oder Genesenennachweis abhängig machen und ferner Einreiseregistrierungen oder Quarantänezeiten erfor- derlich sein können. Darüber hinaus bitten wir Sie, sich vor Ihrer Reise auf der Seite des Auswärtigen Amtes (auswaertiges-amt.de) bzw. des österreichischen Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (bmeia.gv.at) über die Ein- reise und die jeweils geltenden Bestimmungen in Ihren Reise- zielen zu informieren. Bitte beachten Sie ferner, dass die Einrei- sebestimmungen für Kreuzfahrtschiffe dennoch im Einzelfall abweichen können.
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