Die Abfrage muss zwischen 2 und 50 Zeichen lang sein
Anzeige
Anzeige

Aktueller Prospekt Aida - Gültig von 01.10 bis 30.04 - Seitenzahl 125

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Prospekt Aida 01.10.2022 - 30.04.2023
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Produkte im Prospekt

Yu SICHERHEIT aida.de/urlaubskompass DER SCHÖNSTE URLAUB gerecht oder Sterbeurkunde oder Negativbescheinigung des deutschen Jugendamtes, wenn die minderjährige Person in Deutschland wohnhaft ist). Personen, die mit Minderjährigen rei- sen, die nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen neben der voll- ständigen Geburtsurkunde des Kindes eidesstattliche Versiche- rungen (Affidavit), Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Elternteile bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen. Eidesstattliche Versicherungen (Affidavits) bedürfen der Beglaubigung durch einen „Commissioner of Oaths“ (in Namibia), einen Notar oder eine namibische Auslands- vertretung. Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Er- klärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen. Kurzfris- tige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegungen durch einzelne Dienststellen können nicht ausge- schlossen werden. Detaillierte und verbindliche Informationen erhalten Sie beim namibischen Innenministerium (Ministry of Home Affairs and Immigration) oder bei der für Ihren Wohnort zuständigen namibischen Auslandsvertretung, Neukaledonien Einreisen sind unter Einhaltung der geltenden COVID-Bestim- mungen generell möglich. Nach Informationen des Auswärtigen ‚Amts können deutsche Staatsangehörige sowohl mit einem gül- tigen Reisepass als auch mit einem Personalausweis visumsfrei einreisen. Laut BMEIA benötigen österreichische Staatsangehö- rige für die Einreise von bis zu drei Monaten einen gültigen Reise- pass. Die französischen Überseegebiete sind Teil der Europäi- schen Union. Es wird prinzipiell empfohlen, einen noch mindestens sechs Monate über das Ende des Aufenthalts hinaus ‚gültigen Reisepass mitzuführen, da die Anreise in der Regel über Drittstaaten erfolgt. Oman Einreisen sind unter Einhaltung der geltenden COVID-Bestim- mungen generell möglich. Deutsche und österreichische Staats- angehörige können mit ihrem nach Einreise noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass für bis zu 14 Tage visumsfrei einreisen. Für die Einreise ist hierbei der Nachweis einer Aus- landskrankenversicherung, die auch COVID-19 abdeckt, erforder- lich. Zudem sind ausreichende Geldmittel sowie die Absicht zur Rückreise nachzuweisen. Der cremefarbige Notpass wird nicht akzeptiert. Das BMEIA rät von der Verwendung gestohlener oder verlorener und später wieder aufgefundener Reisedokumente ab, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde. Probleme an der Grenze bis hin zur Einreise- verweigerung können in diesen Fällen leider nicht ausgeschlos- sen werden. Panama Einreisen sind unter Einhaltung der geltenden COVID-Bestim- mungen generell möglich. Deutsche und österreichische Staats- angehörige können mit ihrem bei Einreise noch mindestens Seite 10 von 15 Yıı DA 90 Tage gültigen Reisepass für bis zu 90 Tage visumsfrei einrei- sen. Der cremefarbige Notpass wird akzeptiert. Auf den „Beson- deren Hinweis für Minderjährige” (siehe „Allgemeine Hinweise) wird hingewiesen. Ausreichende Geldmittel (mindestens USD 500 pro Person in bar oder als Traveller's Cheque) sowie die Ab- sicht zur Rückreise sind nachzuweisen. Erfolgt die An- bzw. Ab- reise über die USA, beachten Sie bitte zusätzlich die Einreisebe- stimmungen für die USA, die Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes bzw. des BMEIA finden. Russische Föderation Der direkte Flugverkehr zwischen der Russischen Föderation und der EU sowie weiteren europäischen Staaten ist aufgrund der gegenseitigen Sperrungen der Lufträume unterbrochen. Das Auswärtige Amt und das BMEIA raten von Reisen in die Russische Föderation ab. Der Hafen von Sankt Petersburg wird derzeit nicht angefahren. Seychellen Einreisen sind unter Einhaltung der geltenden COVID-Bestim- mungen generell möglich. Im Jahr 2020 hat die Regierung der Seychellen Kreuzfahrten für einen Zeitraum von 2 Jahren gene- rell untersagt. Derzeit dürfen Kreuzfahrtschiffe jedoch mit maxi- mal 300 Gästen die Häfen der Seychellen anlaufen. Deutsche und österreichische Staatsangehörige können mit ihrem bei Einreise noch mindestens für die Dauer des Aufenthalts und die Rückkehr in das Heimatland gültigen Reisepass visumsfrei ein- reisen. Der cremefarbige Notpass wird akzeptiert. Deutschen und österreichischen Staatsangehörigen wird bei Ankunft an der Grenze eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer der Reise aus- gestellt. Kreuzfahrten unterliegen auch weiterhin erheblichen Einschränkungen. Singapur Einreisen sind unter Einhaltung der geltenden COVID-Bestim- mungen unter Einschränkungen generell möglich. Hierbei ist die Einreise aus sogenannten Vaccinated Travel Lane (VTL) Countries inzwischen auch für Touristen und kurzfristige Aufenthalte wie- der möglich. Zwischen VTL-Countries und Singapur können auch wieder Kreuzfahrten durchgeführt werden. Informationen zu den aktuellen VTL-Countries erteilen die Regierung von Singapur (auch online) sowie die singapurischen Auslandsvertretungen. Deutsche und österreichische Staatsangehörige können prinzi- piell mit ihrem nach Einreise noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass für bis zu 90 Tage visumsfrei einreisen. Der Reisepass muss noch freie Seiten enthalten. Der cremefarbige Notpass wird akzeptiert. Bei Einreise wird eine Aufenthaltsgeneh- migung für 90 Tage erteilt. Das BMEIA weist darauf hin, dass alle Besucher Singapurs innerhalb von drei Tagen vor Einreise eine kostenlose, elektronische Ankunftskarte auf der Website der Im- migration and Checkpoint Authority ausfüllen müssen.

Aktuelle Prospekte und Angebote

Anzeige
Yu SICHERHEIT aida.de/urlaubskompass DER SCHÖNSTE URLAUB gerecht oder Sterbeurkunde oder Negativbescheinigung des deutschen Jugendamtes, wenn die minderjährige Person in Deutschland wohnhaft ist). Personen, die mit Minderjährigen rei- sen, die nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen neben der voll- ständigen Geburtsurkunde des Kindes eidesstattliche Versiche- rungen (Affidavit), Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Elternteile bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen. Eidesstattliche Versicherungen (Affidavits) bedürfen der Beglaubigung durch einen „Commissioner of Oaths“ (in Namibia), einen Notar oder eine namibische Auslands- vertretung. Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Er- klärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen. Kurzfris- tige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegungen durch einzelne Dienststellen können nicht ausge- schlossen werden. Detaillierte und verbindliche Informationen erhalten Sie beim namibischen Innenministerium (Ministry of Home Affairs and Immigration) oder bei der für Ihren Wohnort zuständigen namibischen Auslandsvertretung, Neukaledonien Einreisen sind unter Einhaltung der geltenden COVID-Bestim- mungen generell möglich. Nach Informationen des Auswärtigen ‚Amts können deutsche Staatsangehörige sowohl mit einem gül- tigen Reisepass als auch mit einem Personalausweis visumsfrei einreisen. Laut BMEIA benötigen österreichische Staatsangehö- rige für die Einreise von bis zu drei Monaten einen gültigen Reise- pass. Die französischen Überseegebiete sind Teil der Europäi- schen Union. Es wird prinzipiell empfohlen, einen noch mindestens sechs Monate über das Ende des Aufenthalts hinaus ‚gültigen Reisepass mitzuführen, da die Anreise in der Regel über Drittstaaten erfolgt. Oman Einreisen sind unter Einhaltung der geltenden COVID-Bestim- mungen generell möglich. Deutsche und österreichische Staats- angehörige können mit ihrem nach Einreise noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass für bis zu 14 Tage visumsfrei einreisen. Für die Einreise ist hierbei der Nachweis einer Aus- landskrankenversicherung, die auch COVID-19 abdeckt, erforder- lich. Zudem sind ausreichende Geldmittel sowie die Absicht zur Rückreise nachzuweisen. Der cremefarbige Notpass wird nicht akzeptiert. Das BMEIA rät von der Verwendung gestohlener oder verlorener und später wieder aufgefundener Reisedokumente ab, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde. Probleme an der Grenze bis hin zur Einreise- verweigerung können in diesen Fällen leider nicht ausgeschlos- sen werden. Panama Einreisen sind unter Einhaltung der geltenden COVID-Bestim- mungen generell möglich. Deutsche und österreichische Staats- angehörige können mit ihrem bei Einreise noch mindestens Seite 10 von 15 Yıı DA 90 Tage gültigen Reisepass für bis zu 90 Tage visumsfrei einrei- sen. Der cremefarbige Notpass wird akzeptiert. Auf den „Beson- deren Hinweis für Minderjährige” (siehe „Allgemeine Hinweise) wird hingewiesen. Ausreichende Geldmittel (mindestens USD 500 pro Person in bar oder als Traveller's Cheque) sowie die Ab- sicht zur Rückreise sind nachzuweisen. Erfolgt die An- bzw. Ab- reise über die USA, beachten Sie bitte zusätzlich die Einreisebe- stimmungen für die USA, die Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes bzw. des BMEIA finden. Russische Föderation Der direkte Flugverkehr zwischen der Russischen Föderation und der EU sowie weiteren europäischen Staaten ist aufgrund der gegenseitigen Sperrungen der Lufträume unterbrochen. Das Auswärtige Amt und das BMEIA raten von Reisen in die Russische Föderation ab. Der Hafen von Sankt Petersburg wird derzeit nicht angefahren. Seychellen Einreisen sind unter Einhaltung der geltenden COVID-Bestim- mungen generell möglich. Im Jahr 2020 hat die Regierung der Seychellen Kreuzfahrten für einen Zeitraum von 2 Jahren gene- rell untersagt. Derzeit dürfen Kreuzfahrtschiffe jedoch mit maxi- mal 300 Gästen die Häfen der Seychellen anlaufen. Deutsche und österreichische Staatsangehörige können mit ihrem bei Einreise noch mindestens für die Dauer des Aufenthalts und die Rückkehr in das Heimatland gültigen Reisepass visumsfrei ein- reisen. Der cremefarbige Notpass wird akzeptiert. Deutschen und österreichischen Staatsangehörigen wird bei Ankunft an der Grenze eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer der Reise aus- gestellt. Kreuzfahrten unterliegen auch weiterhin erheblichen Einschränkungen. Singapur Einreisen sind unter Einhaltung der geltenden COVID-Bestim- mungen unter Einschränkungen generell möglich. Hierbei ist die Einreise aus sogenannten Vaccinated Travel Lane (VTL) Countries inzwischen auch für Touristen und kurzfristige Aufenthalte wie- der möglich. Zwischen VTL-Countries und Singapur können auch wieder Kreuzfahrten durchgeführt werden. Informationen zu den aktuellen VTL-Countries erteilen die Regierung von Singapur (auch online) sowie die singapurischen Auslandsvertretungen. Deutsche und österreichische Staatsangehörige können prinzi- piell mit ihrem nach Einreise noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass für bis zu 90 Tage visumsfrei einreisen. Der Reisepass muss noch freie Seiten enthalten. Der cremefarbige Notpass wird akzeptiert. Bei Einreise wird eine Aufenthaltsgeneh- migung für 90 Tage erteilt. Das BMEIA weist darauf hin, dass alle Besucher Singapurs innerhalb von drei Tagen vor Einreise eine kostenlose, elektronische Ankunftskarte auf der Website der Im- migration and Checkpoint Authority ausfüllen müssen.
Anzeige
Anzeige

Wenn Sie auf dieser Website weitersurfen, akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies.

Name Details