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Yu SICHERHEIT aida.de/urlaubskompass DER SCHÖNSTE URLAUB Sri Lanka Einreisen sind unter Einhaltung der geltenden COVID-Bestimmun- ‚gen generell möglich. Deutsche und österreichische Staatsangehö- rige können mit ihrem bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass einreisen. Der cremefarbige Notpass wird ak- zeptiert. Für die Einreise wird grundsätzlich ein Visum benötigt, das laut Auswärtigen Amt vor Einreise über das ETA-Portal der Ein- wanderungsbehörde oder bei Einreise (on-arrival) beantragt wer- den kann. Das BMEIA rät dazu, sich an die zuständige Botschaft in Wien zu wenden, die Auskunft zu Visafragen erteilen kann. Bestim- mungen für Gäste von Kreuzfahrtschiffen können abweichen. St. Kitts und Nevis Einreisen sind unter Einhaltung der geltenden COVID-Vorschriften ‚generell möglich. Deutsche Staatsangehörige können mit ihrem noch mindestens sechs Monate über das Ende des Aufenthalts hinaus gültigen Reisepass bis zu 90 Tage pro Halbjahr visumsfrei einreisen. Für österreichische Staatsbürger gilt eine visumsfreie Aufenthaltsdauer von einem Monat bei ansonsten gleichen Kon- ditionen. Der österreichische cremefarbige Notpass wird bei der Ausreise und im Transit akzeptiert, nicht aber bei der Einreise. Auf den „Besonderen Hinweis für Minderjährige” (siehe „Allge- meine Hinweise“) wird hingewiesen. Ausreichende Geldmittel sowie die Absicht zur Rückreise sind nachzuweisen. Es gilt weiter- hin eine nächtliche Ausgangssperre. Erfolgt die An- bzw. Abreise über die USA, beachten Sie bitte zusätzlich die Einreisebestim- mungen für die USA, die Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes bzw. des BMEIA finden St. Lucia Einreisen sind unter Einhaltung der geltenden COVID-Vorschriften ‚generell möglich. Reisende müssen vor der Einreise grundsätz- lich eine Einreisegenehmigung beantragen. Deutsche und öster- reichische Staatsangehörige können mit ihrem noch mindestens sechs Monate über das Ende des Aufenthalts hinaus gültigen Reisepass bis zu 90 Tage visumsfrei einreisen. Der österreichi- sche cremefarbige Notpass wird bei der Ausreise und im Transit akzeptiert, nicht aber bei der Einreise. Auf den „Besonderen Hin- weis für Minderjährige“ (siehe „Allgemeine Hinweise“) wird hin- ‚gewiesen. Erfolgt die An- bzw. Abreise über die USA, beachten Sie bitte zusätzlich die Einreisebestimmungen für die USA, die Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes bzw. des BMEIA finden. St. Maarten Für die autonomen Länder der Niederlande in der Karibik (Aruba, Curagao, St. Maarten) gelten nicht die gleichen Einreisebestim- mungen wie für die Niederlande. Sie gehören weder zur Europäi- schen Union noch zum Schengen-Gebiet. Einreisen sind unter Einhaltung der geltenden COVID-Bestimmungen generell mög- lich. Deutsche und österreichische Staatsangehörige können mit ihrem für die Dauer des Aufenthalts gültigen Reisepass bis zu 90 Tage visumfrei einreisen. Der Personalausweis ist für die Ein- Seite 11 von 15 Yıı DA reise nicht ausreichend. Der cremefarbige Notpass wird nicht akzeptiert. Eine Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet zwingend vorausgesetzt. Erfolgt die An- bzw. Abreise über die USA, beachten Sie bitte zusätzlich die Einreise- bestimmungen für die USA, die Sie auf der Website des Auswär- tigen Amtes bzw. des BMEIA finden. St. Vincent und die Grenadinen Einreisen sind unter Einhaltung der geltenden COVID-Vorschriften generell möglich. Deutsche Staatsangehörige können mit ihrem noch mindestens sechs Monate über das Ende des Aufenthalts hinaus gültigen Reisepass bis zu 90 Tage visumsfrei einreisen. Laut BMEIA gilt für österreichische Staatsbürger eine freie Aufenthalts- dauer von einem Monat. Der cremefarbige Notpass wird für die ‚Ausreise und den Transit akzeptiert, nicht aber für die Einreise. Auf den „Besonderen Hinweis für Minderjährige“ (siehe „Allgemeine Hinweise‘) wird hingewiesen. Die Absicht zur Rückreise ist nachzu- weisen. Erfolgt die An- bzw. Abreise über die USA, beachten Sie bitte zusätzlich die Einreisebestimmungen für die USA, die Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes bzw. des BMEIA finden. Südafrika Einreisen sind unter Einhaltung der geltenden COVID-Vorschriften ‚generell möglich. Deutsche und österreichische Staatsangehörige können mit ihrem noch mindestens 30 Tage über das Ende des Aufenthalts hinaus gültigen Reisepass einreisen. Der Reisepass muss über noch mindestens zwei freie Seiten verfügen. Der cremefarbige Notpass wird für die Ausreise und den Transit ak- zeptiert, nicht aber für die Einreise. Für kurzfristige, touristische Reisen wird grundsätzlich kein Visum benötigt. Üblicherweise wird bei Einreise eine Besuchsgenehmigung für den Reisezeit- raum (maximal 90 Tage) erteilt. Personen unter 18 Jahren, die mit mindestens einem Elternteil zusammen reisen, benötigen nur noch einen gültigen Reisepass. Das Mitführen einer Geburtsur- kunde bei der Ein- und Ausreise ist aber weiterhin empfehlens- wert. Reist ein Minderjähriger ohne Begleitung eines Erwachse- nen, sind neben dem gültigen Reisepass auch eine internationale Geburtsurkunde bzw. eine Geburtsurkunde mit englischer Über- setzung, eine Zustimmungserklärung der Eltern in englischer Spra- che, die Passkopien der Eltern bzw. Sorgeberechtigten, sowie bei Alleinsorge der Gerichtsbeschluss über das alleinige Sorgerecht oder die Sterbeurkunde des anderen Elternteils, jeweils mit Über- setzung in die andere Sprache, die Kontaktdetails der Eltern bzw. Sorgeberechtigten und schließlich ein Bestätigungsschreiben in englischer Sprache samt Kontaktdaten sowie Passkopie der Per- son, zu welcher der Minderjährige reisen soll, mitzuführen. Weite- re, stets aktuelle Informationen bieten das Department of Home Affairs und die südafrikanischen Auslandsvertretungen. Taiwan Die Einreise nach Taiwan ist bis auf Weiteres nur taiwanischen Staatsangehörigen und Ausländern mit Daueraufenthaltstitel
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